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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Bundesregierung ohne klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum

Berlin (ots)

Zur Nicht-Beantwortung der schriftlich gestellten
Frage nach der Haltung der Bundesregierung zur Zukunft des
Berufsbeamtentums erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Bundesregierung findet keine positiven Antworten auf Fragen
nach der Zukunft des Berufsbeamtentums und misstraut der Wirksamkeit
des Artikels 33 unserer Verfassung. Dies jedenfalls geht aus der
Antwort auf eine schriftliche Frage aus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung hervor.
Befragt nach ihrer Haltung zu der u. a. von der baden-
württembergischen SPD-Vorsitzenden und Parlamentarischen
Staatssekretärin Ute Vogt erhobenen Forderung nach einem Abschied vom
„althergebrachten Beamtentum“, hat sie lediglich dargestellt, dass
über diese Frage schon lange diskutiert wird. Ob sie diese Forderung
befürwortet, sagt die Bundesregierung nicht. Sie mochte noch nicht
einmal bestätigen, dass mit Artikel 33 des Grundgesetzes, nach dem
das Recht des öffentlichen Dienstes zwingend unter Berücksichtigung
der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln ist, die
sachgerechte Wahrnehmung der wesentlichen öffentlichen Aufgaben heute
tatsächlich durch eine am Allgemeinwohl orientierte Amtsführung und
eine uneingeschränkte Dienstleistungspflicht gewährleistet wird. Nach
Auskunft der Bundesregierung „soll“ das lediglich so sein. So viel
Misstrauen, so viel Missachtung gegenüber dem Einsatz der Beamten
etwa bei Polizei, Feuerwehr, Justiz und allen anderen Bereichen wurde
bislang vom „obersten Dienstherrn“ der Beamten nicht formuliert. Wenn
die Bundesregierung hier Defizite sieht, sollte sie Ross und Reiter
nennen.
Bürger und Betroffene in unserem Land können sicher sein, dass die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion weder zur schleichenden noch zur offenen
Abschaffung des Berufsbeamtentums die Hand reichen wird. Wir schützen
die mit der besonderen Gemeinwohlverpflichtung verbundenen Grundsätze
des Beamtenrechts. Hierzu stehen wir uneingeschränkt. Mit Blick in
die Zukunft ist ohnehin eher an eine Ausweitung denn an eine
Einschränkung des Beamteneinsatzes zu denken, da das Beamtenrecht
trotz aller Vorurteile wesentlich flexibler ist als das Tarifrecht
für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst. Hinzu
kommt, dass Untersuchungen des Bundesrechungshofes davon ausgehen,
dass der Einsatz von Beamten für die Steuerzahler insgesamt günstiger
ist als der von Arbeitnehmern. Wir drängen daher auf eine
Weiterentwicklung des Dienstrechts, die die Vorteile des
Berufsbeamtentums sichert und ausbaut. Es wäre schön, wenn sich auch
die Bundesregierung künftig mit positiven Beiträgen an der Debatte
beteiligen würde.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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