Koschyk: Rechtsgrundlage für den GSG 9 Einsatz im Irak nach wie vor nebulös
Berlin (ots)
Zum unbefriedigenden Bericht der Bundesregierung zum Einsatz von GSG9/Bundesgrenzschutzbeamten im Irak erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, sowie die zuständigen Berichterstatter Günter Baumann MdB, Ralf Göbel MdB und Dr. Ole Schröder MdB:
Die heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages von der Bundesregierung im Rahmen des Berichts des Bundesinnenministeriums zum Einsatz von Bundesgrenzschutzbeamten im Irak durch den Parlamentarischen Staatssekretär Rudolf Körper versuchten Antworten auf die brisante Frage nach der Rechtsgrundlage für den GSG 9 Einsatz im Irak konnten erneut nicht überzeugen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bejaht grundsätzlich den Einsatz von Trinkwasser- und Infrastrukturspezialisten des THWs für die Instandsetzung des Trinkwassernetzes in Bagdad und im Irak. Dieser Einsatz der deutschen Spezialisten ist auch aus humanitären Gründen zu unterstützen. Dazu gehört selbstverständlich auch der ausreichende Schutz der THW-Mitarbeiter bei ihrem Einsatz in dieser gefährlichen Region.
Deshalb muss das Tätigwerden der GSG 9 Beamten in der Krisenregion zum Schutze dieser Maßnahmen in ganz besonderem Maße auf einer unangreifbaren und eindeutigen Rechtsgrunde basieren.
Aus den Ausführungen der Bundesregierung ergibt sich aber, dass nachdem die Bundesgrenzschutzbeamten das Botschaftsgelände des Auswärtigen Amtes in Bagdad verlassen haben, ein Fall des § 9 Absatz 1 Nr. 2 Bundesgrenzschutzgesetz (Haus- und Ordnungsdiensteinsatz) gerade nicht vorliegen kann. Für die Anwendung des § 8 Absatz 2 Bundesgrenzschutzgesetz, wonach Grenzschutzbeamte im Einzelfall zur Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben im Ausland eingesetzt werden können, ist , da es hier um den Schutz der THW-Mitarbeiter geht, kein Raum, auch wenn er gefährlich ist. Auch der von Staatssekretär Körper vorgenommene Rekurs auf § 65 Absatz 2 Bundesgrenzschutzgesetz scheidet aus, da hier ein Spezialgesetz, nämlich der § 8 Bundesgrenzschutzgesetz, die Anwendung dieser Vorschrift verhindert.
Die Diskussion im Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat gezeigt, dass sowohl nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, als auch der der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Grünen es dringend erforderlich ist, eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, vor allem auch im Interesse der betroffenen Beamten, die bei gefährlichen Auslandseinsätzen zum Schutze des THW tätig werden müssen, eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Es ist nicht hinnehmbar, dass BGS- Beamte ohne Rechtssicherheit zu gefährlichen Einsätzen in den Irak geschickt werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist bereit, jederzeit und gemeinsam mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag die Rechtslücke zu schließen.
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