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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski: Es ist eine Frage der Gerechtigkeit

Berlin (ots)

Zu der von der Bundesregierung beabsichtigten
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und der geplanten Auflösung des
Ausgleichsfonds erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene
und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski
MdB:
Wenn die Bundesregierung behauptet, dass es im Bereich des
Kriegsfolgenrechts keinen Regelungsbedarf mehr gebe, dann ist das
falsch. Per Gesetz will Rot-Grün den entsprechenden Ausgleichsfonds
abschaffen, der bislang unabhängig von Regierungskassen für den
Lastenausgleich zuständig ist. Der „Rest“ – immerhin Einnahmen und
Ausgaben von jährlich rund 160 Millionen Euro – soll nun unmittelbar
über den Bund abgewickelt werden.
Schön ausgedacht. Während die Ausgaben des Fonds kontinuierlich
sinken, steigen die Einnahmen. Zum Beispiel durch Rückflüsse des
Lastenausgleichs aus Vermögensrückgaben in den Vertreibungsgebieten –
mit stark zunehmender Tendenz. Zwar hatte der Haushaltsausschuss des
Bundestages bereits 2002 die Auflösung des Ausgleichsfonds empfohlen,
jedoch gleichzeitig eine baldige Schlussgesetzgebung zur
Kriegsfolgenbeseitigung unter Berücksichtigung der Grundsätze der
sozialen Gerechtigkeit und der volkswirtschaftlichen Möglichkeiten.
Es ist in der Tat eine Frage der Gerechtigkeit. Denn in einer
Schlussgesetzgebung müssten auch noch offene Fragen geregelt werden,
vor denen sich die Bundesregierung drücken will: Leistungen für
deutsche Zwangsarbeiter, Entschädigungsregelung für Heimkehrer in den
neuen Bundesländern, Bereinigung der Stichtagshärten des
Vertriebenen-Zuwendungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes,
außerdem verbesserte Regelungen zur Hilfe für Opfer der SED-
Diktatur, die heute oft noch – im Gegensatz zu ihren früheren
Peinigern – im sozialen Abseits stehen.
Die Auflösung des Ausgleichsfonds muss einhergehen mit der
Schlussgesetzgebung zur Kriegsfolgenbeseitigung. Die Gelder sollten
weiterhin unabhängig und damit zielgerichtet verwaltet werden. Dazu
könnte man zwei bestehende Stiftungen zu einer zusammenlegen: Die
Bonner „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ und die
„Heimkehrerstiftung“ zu einer „Stiftung für die Opfer des
Vertreibungs- und SED-Unrechts“. Auch hier darf es keinen
„Schlussstrich des Vergessens“ geben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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