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Carstensen: Novelle Baugesetzbuch – Anschlag gegen die landwirtschaftliche Viehhaltung

Berlin (ots)

Bezüglich der geplanten Novellierung des
Baugesetzbuches erklärt der agrarpolitische Sprecher der
Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Peter
Harry Carstensen MdB:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Baugesetzbuches will die rotgrüne
Bundesregierung ihren Vernichtungsfeldzug gegen die deutsche
Landwirtschaft fortsetzen. Man hat hier speziell auf die Verhinderung
der landwirtschaftlichen Viehhaltung abgezielt. Mit der 1:1 Umsetzung
der Richtlinie 2001/42/EG könnte die Landwirtschaft leben, aber wie
bei allen Gesetzen zuvor befrachtet Rotgrün auch dieses Gesetz mit
unsinnigen zusätzlichen Auflagen.
Durch die Steuerungsmöglichkeit der Kommunen in der
Flächennutzungsplanung, sollen diese zum Nachteil der Landwirtschaft
mit Vorrang-, Eignungs- und Belastungsflächen jonglieren. Die
Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich ist
damit weitestgehend gestrichen. Außerdem besteht für die Landwirte
vollkommene Planungsunsicherheit, da zum einen Eignungsflächen
grundsätzlich für landwirtschaftliche Bauvorhaben zulässig sind, es
aber dann keine abschließende Aussage über die Zulässigkeit gibt und
zudem Baugesuche bis zum 31.12.2007 zurückgestellt werden können,
wenn die Gemeinde beabsichtigt, die Ausweisung von Vorrang-,
Eignungs- oder Belastungsflächen zu prüfen.
Ein weiteres Stück aus dem Tollhaus ist die Vorschrift, dass ein
Baugesuch beantragender Betrieb nur dann als landwirtschaftlich
gelten soll, wenn er konkret auf den selbst bewirtschafteten Flächen
des Betriebes die Hälfte des notwendigen Futters erzeugt. Dies geht
völlig bei der schon über Jahrzehnte in der Praxis üblichen und
vernünftigen Arbeitsteilung in der Landwirtschaft vorbei, weil viele
Betriebe zumindest einen Teil ihres eigen erzeugten Futters verkaufen
und im Gegenzug wieder für die eigene Tierhaltung spezialisiertes
Mischfutter einkaufen.
Mit den Bestimmungen für das Bauen von Biogasanlagen schießt die
Regierung wieder einmal ein Eigentor in Sachen nachwachsende
Rohstoffe. Sowohl die Privilegierung nur auf Gaserzeugung ist zu eng
gefasst, als auch die vorgesehene Leistungsgrenze von 2 Megawatt,
außerdem auch das Vorschreiben eines engen räumlichen Zusammenhangs
mit der Hofstelle. Dieses verhindert Anlagen bei Landwirten in
geschlossener Dorflage. So können keine kostengünstig zu betreibenden
Anlagen errichtet werden.
Der Gesetzentwurf enthält noch eine Fülle von weiteren
Ungereimtheiten. Ich fordere Bundesminister Stolpe auf, auch
besonders in seiner Verantwortung für die Landwirtschaft in den neuen
Ländern, diesen untauglichen Gesetzentwurf zu stoppen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
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Email:fraktion@cducsu.de

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