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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Müller: Endlich Fortschritte für den Finanzplatz Deutschland

Berlin (ots)

Anlässlich des heute im Bundeskabinett
verabschiedeten Entwurfs eines Investmentmodernisierungsgesetzes
erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und einer der
zuständigen Berichterstatter, Stefan Müller MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Modernisierung des deutschen Investment- und
Investmentsteuerrechts im parlamentarischen Verfahren aktiv und
konstruktiv begleiten. Die CDU/CSU-Fraktion hat im Frühjahr dieses
Jahres in ihrem Antrag im Plenum des Deutschen Bundestages „Förderung
des Finanzplatzes Deutschland“ auf den intensiven internationalen
Wettbewerb zwischen den führenden Finanzplätzen hingewiesen, eine
weitere Modernisierung des rechtlichen Rahmens angemahnt.
Die Union begrüßt grundsätzlich die Zulassung von Hedgefonds zur
Stärkung des Finanzplatzes Deutschland. Der Gesetzentwurf verfolgt
liberale Ansätze für die Zulassung dieser für deutsches
Kapitalmarktrecht neuen Fondskategorie. Die Bundesregierung ist damit
der Forderung der Union nachgekommen, bei der Regulierung von
Finanzmarktprodukten mit Augenmaß vorzugehen. Ein zu hohes Maß an
Vorschriften schadet der Weiterentwicklung des Finanzmarktes und
verursacht Kosten, die vor allem der Anleger tragen muss.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren muss der Gesetzentwurf
auch in allen seinen Details geprüft werden, ob er seinem Anspruch
gerecht wird, den Investmentstandort fortzuentwickeln. Hierzu ist
eine Sachverständigenanhörung am 15. Oktober 2003 vorgesehen. In der
Sachverständigenanhörung am 4. Juni 2003 im Bundestag zur Lage des
Finanzplatzes Deutschland wurde deutlich, dass Deutschland zurzeit
weniger ein Produktionsstandort als ein Vertriebsstandort für
innovative Finanzmarktprodukte ist. Ziel muss aber sein, die gesamte
Wertschöpfungskette von der Entwicklung bis zum Vertrieb in
Deutschland abzudecken. Die Zulassung deutscher Fonds im Ausland zum
anschließenden Vertrieb im Inland muss unnötig werden.
Im parlamentarischen Verfahren ist zu hinterfragen, dass die
vorgesehenen Dachfonds, in die Privatanleger ausschließlich
investieren können sollen, nur in speziell aufgelegte deutsche
Spezialfonds investieren können oder Single-Hedge-Fonds im Ausland
einkaufen, da die Auflegung deutscher Single-Hedge-Fonds nicht
gestattet ist.
Nach wie vor bleibt das Konzept der Bundesregierung – wenn es
überhaupt eines gibt – zur Besteuerung der Einkünfte aus
Kapitalvermögen widersprüchlich. Einerseits kündigt Bundeskanzler
Schröder die Einführung einer Abgeltungssteuer zum 1.1.2005 an.
Andererseits legt Bundesfinanzminister Eichel zuerst ein
„Steueramnestiegesetz“ und nun ein Investmentsteuergesetz vor.
Beide Gesetzentwürfe sehen keine Abgeltungssteuer vor, obwohl eine
„Steueramnestie“ nur mit einer Abgeltungssteuer sinnvoll wird und die
Besteuerung von Investmenterträgen durch eine Abgeltungssteuer
wesentlich vereinfacht werden könnte. Wo will die Bundesregierung
also hin? Will sie das Recht zum 1.1.2005 erneut ändern? Widersprüche
enthält auch das Investmentsteuergesetz selbst: Einem großzügigen
Aufsichtsrecht stehen Beschränkungen im Steuerrecht gegenüber – dies
gilt insbesondere für ausländische Investmentfonds. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert ein schlüssiges Gesamtkonzept zur
Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und dessen konsequente
Umsetzung. Planungssicherheit und Vertrauen in eine solide
Steuerpolitik sind wesentliche Voraussetzungen für einen guten
Finanzplatz Deutschland.
Für die Union ist klar: Ein wettbewerbsfähiger und gut
funktionierender Finanzplatz mit einem modernen rechtlichen Rahmen
ist zugleich eine der wichtigsten Voraussetzungen, um effiziente
Finanzdienstleistungen für den Verbraucher zu erbringen und um für
Investoren und Emittenten attraktiv zu sein und zu bleiben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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