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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heinen/Connemann: CDU/CSU fordert mehr Rechte für Fahrgäste

Berlin (ots)

Zur Einbringung des Antrags „Fahrgäste ohne Rechte
– mehr Rechte für Fahrgäste!“ erklären die
Verbraucherschutzbeauftragte, Ursula Heinen MdB, und die zuständige
Berichterstatterin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Gitta Connemann
MdB:
Endlich mehr Rechte für Fahrgäste! Fahrgäste dürfen nicht länger
nur auf die Kulanz der Verkehrsunternehmen angewiesen sein. Die
Verbraucher sollen im öffentlichen Personenverkehr nicht schlechter
behandelt werden als in anderen Rechtsgebieten, in denen ihnen
Gewährleistungsrechte und Haftungsansprüche zustehen, insbesondere im
Vergleich zum privatrechtlichen Reisevertragsrecht. Wir schlagen
daher eine grundlegende Neuordnung des Rechts der Personenbeförderung
vor. Die Eckpunkte unseres Antrags sind:
• Das Recht der Personenbeförderung ist einheitlich und
verkehrsmittelübergreifend zu regeln, sei es, ob der Verbraucher
Bahn, Bus, Überlandbus, Schiff oder Flugzeug nutzt.
• Das Rechtsverhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen
ist aus bestehenden Sonderregelungen herauszulösen und zivilrechtlich
zu regeln. Dabei sollen nur die Rahmenbedingungen des
Beförderungsvertrages gesetzlich geregelt werden.
• Einzelheiten sollen nicht mehr wie bisher in
genehmigungsbedürftigen Beförderungsbedingungen geregelt werden.
Vielmehr soll die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses den
Vertragsparteien überlassen werden, die sie in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen regeln können. Diese sollen durch die Gerichte
vollumfänglich überprüfbar sein.
• Hierbei sind bestimmte Haftungsgrundsätze zu beachten. Zum
Beispiel darf ein Verkehrsunternehmen zwar Ersatzansprüche bei
Verschulden Dritter ausschließen (z.B. Zuparken der Schiene durch ein
Auto), nicht aber wenn eine Verspätung im eigenen Gefahrenbereich
liegt, wie z.B. Triebfahrzeugmängel. Den Fahrgästen sollte unter
bestimmten Bedingungen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zugestanden
werden. Bei einer dann folgenden vollen Fahrpreiserstattung muss der
Kunde auch die Mehrkosten der Weiterbeförderung ersetzt bekommen.
Nach der Umstellung des Preissystems durch die Bahn im Dezember
2002 sind die rechtlichen und strukturellen Mängel in den Regelungen
der Personenbeförderung offensichtlich geworden. Die Bundesregierung
hat dennoch in den letzten Monaten außer Reibereien zwischen
Verkehrs- und Verbraucherschutzministerium nichts zuwege gebracht.
Schon in der letzten Legislaturperiode haben wir die
Bundesregierung zu grundlegenden Verbesserungen aufgefordert. Wir
fordern die Bundesregierung nun noch einmal dringend auf, unseren
Forderungen entsprechende gesetzliche Regelungen zu erlassen!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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