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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski: Bundesregierung bei Bewertung des Rechtsbestandes der Tschechischen Republik tatenlos

Berlin (ots)

Zu den Antworten des Staatsministers im Auswärtigen
Amt, Hans-Martin Bury, zu Fragen des Rechtsbestandes der
EU-Beitrittsländer im Rahmen der Fragestunde des Deutschen
Bundestages am 4. Juni 2003 erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
„Vertriebene und Flüchtlinge“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski MdB:
Dass der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Hans-Martin Bury, auch
auf mehrfache Nachfrage hin entweder nicht bereit oder in der Lage
war, zu beantworten, inwieweit die Bundesregierung eigene Prüfungen
unternommen hat, um sicherzustellen, dass die Tschechische Republik
die in Art. 6 Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Union (EUV)
genannten Grundsätze vor dem Hintergrund des Fortbestehens der
Benesch-Dekrete erfüllt, belegt deutlich, dass die Bundesregierung in
dieser Angelegenheit nichts unternommen hat.
Die Antworten des Staatsministers Bury belegen nur die 
Tatenlosigkeit der rot-grünen Bundesregierung. Dabei hat die 
Bundesregierung selbst immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich 
bei der Frage des Fortbestehens der Benesch-Dekrete um eine 
bilaterale Frage im deutsch-tschechischen Verhältnis handelt. Umso 
mehr wäre die Bundesregierung gefragt gewesen, diese Fragen einer 
Lösung zuzuführen.
Gerade weil die Bundesregierung dies als bilaterale Frage
bezeichnet, wäre es erforderlich gewesen, eigene umfassende
rechtliche Prüfungen anzustellen oder zu beauftragen. Dies auch, da
alle anderen Beteiligten (Europäische Kommission, EU-Parlament,
Tschechische Republik, Bayerische Staatsregierung und die
Sudetendeutsche Landsmannschaft) Rechtsgutachten beauftragt haben,
die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen geführt haben.
Indem er lediglich den Weg der Entscheidung im Beitrittsprozess
beschreibt, belegt Staatsminister Bury, dass sich die Bundesregierung
im Wesentlichen auf die Ausarbeitungen der Europäischen Kommission
und des Europäischen Parlaments bei der Bewertung dieser wichtigen
rechtlichen Fragen berufen hat.
Auf die konkrete Nachfrage, was die Bundesregierung denn selbst 
unternommen habe, erklärte der Staatsminister: „Nach dem eben 
beschriebenen Verfahren sind die Verfahrensbeteiligten, das heißt 
auch wir, zu der Auffassung gekommen, dass die Voraussetzungen für 
einen Beitritt erfüllt sind.“
Erst kürzlich hat der tschechische Ministerpräsident Vladimir Spidla
zu den Benesch-Dekreten erklärt: „Sie sind gültig und werden gültig
sein.“ Anders lautende Erklärungen der Bundesregierung werden so ad
absurdum geführt.
Anlass für die Auseinandersetzung im Plenum war die von der 
Bundesregierung ergangene Antwort auf die Kleine Anfrage der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion „Offene Fragen zum Rechtsbestand der
Beitrittsländer vor dem Hintergrund der Osterweiterung der
Europäischen Union“ (Drucksache 15/849). Diese war seitens der
Bundesregierung so nachlässig beantwortet worden, dass man von einer
Missachtung des Fragerechts sprechen muss.
Die erneut mehr als ausweichenden Antworten von Staatsminister
Bury in der Fragestunde des Deutschen Bundestages belegen deutlich,
dass die rot-grüne Bundesregierung nicht bereit ist, diese wichtigen
Fragen, die in Zusammenhang mit einem gemeinsamen Europa als Rechts-
und Wertegemeinschaft stehen, überhaupt zu behandeln. Einem
gemeinsamen Europa und vor allen Dingen dem deutsch-tschechischen
Verhältnis erweist die Bundesregierung damit einen Bärendienst.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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