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Eichhorn: Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt Kindeswohl in den Mittelpunkt

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichtes zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht
verheirateter Eltern für ihre Kinder erklärt die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn
MdB:
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde die seit 1998
gängige Praxis bestätigt, dass unverheiratete Paare nur mit
Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil deutlich
gemacht, dass die grundsätzliche Zuweisung des Sorgerechts an die
Mutter des nichtehelichen Kindes verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden ist. Damit wird auch nicht gegen das Elternrecht des
Vaters des nichtehelichen Kindes verstoßen. Die Union begrüßt, dass
die Förderung des Kindeswohls in den Mittelpunkt gestellt wird.
"Das Kindeswohl verlangt, dass das Kind ab seiner Geburt eine
Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann.
Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die
nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es gerechtfertigt, das
Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und
nicht dem Vater zuzuordnen. Die gemeinsame Sorge setzt im Interesse
des Kindes ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern
voraus", so die Begründung des Urteils.
Die Wünsche der Väter, sich an der Erziehung des Kindes zu
beteiligen, ist für die Union ein wichtiges Anliegen. Es sind daher
weitere Überlegungen notwendig, wie diesen berechtigten Wünschen
besser Rechnung getragen werden kann.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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