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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Bulmahn hat bei Bachelor vorschnell gehandelt

Berlin (ots)

Anlässlich der Nichtanerkennung des deutschen
Bachelor-Abschlusses in Großbritannien erklärt der Obmann für
Bildungs- und Forschungspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Thomas Rachel MdB:
Großbritannnien erkennt den deutschen Universitätsabschluss
Bachelor (BA) nicht an. In den Empfehlungen des National Academic
Recognition Information Centre (NARIC) wird der deutsche Bachelor
sowohl von deutschen Fachhochschulen als auch von deutschen
Universitäten nur als "ordinary bachelor degree" eingestuft. Dies
bedeutet, dass die deutschen Bachelor-Absolventen keine Zulassung zum
Masterstudium erhalten. Die Zulassung zu postgradualen Studiengängen
ist so nur nach Einzelfallprüfung möglich. Denn zum Masterstudium
wird in Großbritannien nur zugelassen, wer ein "Honours Bachelor"
vorweisen kann.
Dies ist ein Schlag für die Internationalisierung des deutschen
Hochschulstandortes. Bundesbildungsministerin Bulmahn hat einen
Fehler gemacht, als sie bei der 6. Hochschulrahmengesetznovelle (HRG)
die sofortige Überführung der Bachelor- und Masterstudiengänge in das
Regelangebot der Hochschulen gesetzlich durchgesetzt hat. Dieses war
sowohl von den Sachverständigen als auch von der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Anhörung des Bundestages zur 6.
HRG-Novelle ausdrücklich abgelehnt und als zu früh kritisiert worden.
Denn die Qualitätssicherung der neuen Studiengänge durch ein
Akkreditierungssystem hat nur einen kleinen Teil dieser Studiengänge
erfasst.
Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen war eine
richtige Entscheidung. Sie ist ein Beitrag zur Internationalisierung
des deutschen Hochschulstandortes. Allerdings setzt sie eine
Qualitätssicherung der Studiengänge voraus. Dabei kommt dem
Akkreditierungsrat eine besondere Rolle zu. Eine Zulassung und
Anerkennung der Bachelorstudiengänge darf erst dann erfolgen, wenn
eine Qualitätssicherung durch den Akkreditierungsrat sichergestellt
ist.
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn und die
Kultusministerkonferenz (KMK) sind aufgefordert, schnellstmöglich den
entstandenen Missstand zu korrigieren, damit die Studierenden nicht
die Leidtragenden sind. Denkbar wären ein staatliches bilaterales
Äquivalenzabkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Vereinigten
Königreich über die akademische Anerkennung oder eine vergleichbare
Vereinbarung der Hochschulrektorenkonferenz mit ihren Kollegen in
Großbritannien.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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