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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Zielgenaue und verfassungskonforme Korruptionsbekämpfung statt populistischer Schnellschüsse

Berlin (ots)

Zur 2./3. Lesung des Gesetzes über die Errichtung
eines Registers für unzuverlässige Unternehmen erklärt der
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte
MdB:
Korruption muss in Verwaltung und Wirtschaft mit allen
rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft und wirkungsvoll zurückgedrängt
werden. Korruption verhindert Wettbewerb oder versucht ihn zu
umgehen. Das Ergebnis wäre Machtwirtschaft statt Marktwirtschaft.
Auch deshalb sind wir für ein wirksames Korruptionsregister.
Die Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses hat eindeutig und
offenkundig gezeigt, dass das von der Bundesregierung nach den Kölner
SPD-Bestechungsskandalen als Schnellschuss geplante Gesetz zur
Schaffung eines Registers für "unzuverlässige Unternehmen" als
punktuelle Maßnahme ohne Einbettung in ein Gesamtkonzept das
eigentliche Ziel weit verfehlt. Stattdessen wird auf rechtsstaatlich
bedenkliche Weise der gefährliche Weg des Populismus eingeschlagen:
  • Nach Meinung von Verfassungsrechtlern ist der vorgelegte Gesetzentwurf offen verfassungswidrig und verstößt deutlich gegen das europäische Gemeinschaftsrecht: noch vor einer rechtskräftigen Verurteilung hätten nachgeordnete Behörden die Möglichkeit, auf der Grundlage eines bloßen Verdachts Unternehmen für drei Jahre von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen. Die Unschuldsvermutung wird auf den Kopf gestellt.
  • Ein beliebig durch Rechtsverordnung erweiterbarer Katalog von aus Sicht der Bundesregierung zu sanktionierendem Fehlverhalten von Unternehmen öffnet der staatlichen Willkür Tür und Tor. Konkrete Regelungen zur Löschung aus dem Register fehlen. Der Rechtsschutz und Rechtsweg für die Betroffenen ist nicht definiert. Dies ist rechtsstaatlich im höchsten Maße bedenklich.
  • Die geplante schwarze Liste vermeintlich unzuverlässiger Unternehmen verengt den Blick einseitig auf die unternehmerische Seite. Die öffentliche Stelle, die Bestechungsgelder annimmt oder einfordert, kommt völlig ungeschoren davon. Der schwarze Peter wird einfach der Wirtschaft zugeschoben.
  • Erstaunlich ist auch, dass das Staatsunternehmen Deutsche Bahn AG nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen soll. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
  • Der rot-grüne Deliktskatalog konzentriert sich nicht auf Korruptionsdelikte, sondern reicht von Schwarzarbeit über Vorteilsnahme bis hin zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
  • Europarechtlich verstößt der Gesetzentwurf gegen das EU-Diskriminierungsverbot. Betroffene deutsche Unternehmen würden von der Auftragsvergabe ausgeschlossen, während ausländische Wettbewerber ungeschoren davonkommen, weil deren "Unzuverlässigkeit" nicht oder nur schwer feststellbar ist.
  • Der praktische Ausschluss eine Unternehmens von der öffentlichen Auftragsvergabe aufgrund eines staatlich frei definierbaren oder in behördlichem Ermessen festzustellenden Fehlverhaltens von Einzelpersonen nimmt die übrigen Beschäftigten in eine gewisse Kollektivhaft und kann unzählige Arbeitsplätze gefährden. Auch deshalb muss ein solches Verfahren rechtsstaatlich einwandfrei erfolgen und sollte sich ausschließlich auf rechtskräftig festgestellte Korruptions-Tatbestände konzentrieren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert eine zielgenaue und
verfassungskonforme Korruptionsbekämpfung im Rahmen eines
Gesamtkonzeptes anstelle dieses rechtsstaatlich äußerst bedenklichen
Schnellschusses. Für eine zentrale Korruptionsdatei bedeutet dies:
1. Beschränkung des Registers auf rechtskräftig festgestellte
Delikte von Korruption;
2. Rechtsstaatlich und europarechtlich einwandfreie Lösungen;
3. Analoge und wirkungsgleiche, strenge Ahndung des korruptiven
Verhaltens von Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung und von
Unternehmen der öffentlichen Hand.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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