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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold: Verbraucherschutzkonzept der Union: Transparenz, Vorsorge, Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit!

Berlin (ots)

Anlässlich der Präsentation des
Verbraucherschutzkonzeptes der Union erklärt der Stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus W.
Lippold MdB:
Die Union setzt sich für eine Politik des ganzheitlichen
Verbraucherschutz. Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe
und umfasst alle Bereiche, in denen Verbraucherinteressen betroffen
sind. Ganz besondere Bedeutung kommt dabei dem gesundheitlichen
Verbraucherschutz zu, der im Mittelpunkt unseres Konzeptes steht.
Verbraucherschutz kann nur im Bündnis mit der Wirtschaft, nicht
gegen sie funktionieren. Dies gilt im Bereich des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes ebenso wie beim wirtschaftlichen
Verbraucherschutz - z.B. bei Finanzdienstleistungen oder im
elektronischen Geschäftsverkehr.
Die Union stellt ihre Eckpfeiler vor:
Transparenz: Transparenz bei der Produktion durch Information
sowie verständliche Kennzeichnung, aber auch Transparenz auf der
politischen Ebene: Von der Risikoabschätzung und Risikobewertung bis
hin zur Entscheidungsfindung von Parlament und Regierung.
Vorsorge: Zahlreiche Richtlinien auf EU-Ebene geben dem
Vorsorgeprinzip im gesundheitlichen Verbraucherschutz Ausdruck.
Vorhandene Lücken sind zu schließen, EU-Regeln sind homogen
auszugestalten, und die nationale Umsetzung muss effizient und in
Kooperation mit den anderen Mitgliedsstaaten erfolgen.
Eigenverantwortung: Die Eigenverantwortung der Verbraucher durch
Information und Bildung und die der Produzenten für Qualität und
Sicherheit ihrer Produkte muss gestärkt werden und sollte Vorrang vor
ordnungsrechtlichen Eingriffen haben.
Nachhaltigkeit: Das, was ökologisch notwendig ist, muss auch
ökonomisch und sozial möglich sein. Deshalb brauchen wir einheitliche
Standards im Verbraucherschutz - nicht nur in Deutschland, sondern
europa- und weltweit.
Der Stärkung der Eigenverantwortung von Verbrauchern und
Wirtschaft kommt im Konzept der Union eine große Bedeutung zu. Die
Förderung von Selbstregulierung und Verhaltenscodices für die
Wirtschaft ist das Instrument, das neben der Erhöhung von
Transparenz, Verbesserung der Kennzeichnung und umfassender
Verbraucherbildung ein Gleichgewicht zwischen den Interessen aller
Beteiligten herstellt. Die Devise muss lauten: Soviel
Eigenverantwortung wie möglich, soviel Kontrolle wie nötig.
Verbraucherschutz bedeutet auch die Wahrung der wirtschaftlichen
Verbraucherinteressen und der Angebots- und Preisvielfalt.
Produktsicherheit auf allen Qualitäts- und Preisstufen muss eine
Selbstverständlichkeit sein. Die Bundesregierung hingegen gibt dieses
wichtige Ziel im Lebensmittelbereich preis, indem sie den falschen
Eindruck erweckt, nur alternativ erzeugte Lebensmittel seien
qualitativ hochwertig und sicher und nur sie daher fördernswert. Dies
wollen wir ändern, denn auch die moderne Landwirtschaft braucht
Mittel, um verbraucher- und umweltgerecht produzieren zu können.
Verbraucherschutz braucht zudem Engagement auf Europa- und
WTO-Ebene! Die Erweiterung des Binnenmarktes und die fortschreitende
Liberalisierung der Märkte bedeuten eine große Chance für die
Verbraucher und die mittelständische Wirtschaft. Allerdings kann nur
das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes garantieren, dass
Verbraucher und Mittelstand davon profitieren. Hier besteht noch
großer Handlungsbedarf.
Die Politik muss sich daher für eine Harmonisierung der
Verbraucherschutzvorschriften einzusetzen - insbesondere im Bereich
des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Im europäischen Binnenmarkt
muss gewährleistet sein, dass Importprodukte die gleichen hohen
Standards aufweisen wie heimische Produkte. Handlungsbedarf besteht
auch in anderen Bereichen - so zum Beispiel zum Grünbuch zum
Verbraucherschutz der EU-Kommission. Hier bedarf es einer
ganzheitlichen Regelung der Lauterkeit im Geschäftsverkehr, die sich
sowohl auf den Verbraucherschutz als auch auf den Wettbewerberschutz
richtet. Einer weiteren Zersplitterung des Verbraucherrechts auf
EU-Ebene muss entgegen gewirkt und unkomplizierte, flexible Regeln
für die Wirtschaft geschaffen werden.
Grundsätzlich gilt: Eine Politik der nationalen Alleingänge muss
vermieden werden - zum Wohl der Verbraucher und zum Wohl der
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
Informationsrechte der Verbraucher müssen praxistauglich und
effektiv sein. Der Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes der
derzeitigen Bundesregierung erfüllt diese Anforderungen nicht.
Verbesserte Informationsrechte für Verbraucher müssen gemäß der bis
2003 umzusetzenden Produktsicherheitsrichtlinie nicht nur für
Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, sondern auch für sonstige
Produkte und Dienstleistungen geschaffen werden.
Statt jetzt mit einem nicht ausreichend durchdachten
Gesetzesentwurf vorzupreschen, der aufgrund seiner Mängel in
wesentlichen Teilbereichen (Auskunftsanspruch gegen Unternehmen,
Anwendung des Gesetzes auf Produkte und Dienstleistungen) wieder
"eingedampft" wurde, fordern wir eine handwerklich saubere Umsetzung:
Es muss geprüft werden, ob der Anwendungsbereich des Gesetzes auf
Produkte und Dienstleistungen auszuweiten ist und ob die Einführung
eines Auskunftsanspruches gegenüber Unternehmen auf europäischer
Ebene möglich und sinnvoll ist.
Die im Gesetzesentwurf derzeit enthaltene Befugnis der Behörden
der Warnung schon aufgrund von Gerüchten muss gestrichen werden, denn
sie trägt nicht zu mehr verlässlicher Information, sondern zu mehr
Verwirrung bei.
Die Information durch die Unternehmen selbst muss Vorrang vor der
behördlichen aktiven Information oder Warnung haben.
Im Organisationsbereich auf Bundesebene benötigen wir straffere
Strukturen. Statt im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unnötig
Kommunikations- und Entscheidungswege zu verkomplizieren, sollten
Risikobewertung und Risikomanagement im Bundesamt für
Verbraucherschutz zusammengelegt werden, um Entscheidungswege zu
beschleunigen und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zudem hat sich
die Bundesregierung bei der Neuordnung des nachgeordneten Bereiches
auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz beschränkt. Dabei wäre es
durchaus prüfenswert, ob die Einrichtung nachgeordneter beratender
Stellen zur Folgenabschätzung von Vorhaben im Bereich des
wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutzes nicht ebenfalls
sinnvoll oder sogar notwendig sind:
Die Bundesregierung wird indes dem Anspruch, Verbraucherschutz als
Querschnittsaufgabe zu betreiben, nicht gerecht.
Private Altersvorsorge: Hier hat die Bundesregierung versagt.
Bundesministerin Künast hat sich zu dem Debakel um Intransparenz und
Verwirrung sowie den jüngsten Vorfällen um unlautere Praktiken bei
der Vermittlung von Vorsorgeverträgen mit keinem Wort geäußert.
Tourismus: Die jüngsten Opfer von Reisenden nach Tunesien haben
Bundesministerin Künast ebenfalls nicht veranlasst, sich -
gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt - zu äußern,
dabei gehört Tourismus unstreitig in den Bereich der
Verbraucherpolitik.
Bahnverspätungen: Ministerin Künast hat verkündet, sie wolle sich
um die Verbesserung des Verbraucherschutzes in öffentlichen
Verkehrsmitteln kümmern. Die Gelegenheit, dies bei der kürzlich
erfolgten Umsetzung des geänderten Übereinkommens über den
internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) zu tun, hat sie indes
ungenutzt verstreichen lassen.
Die Verbraucherpolitik der Union stellt ein umfassendes und
zukunftsfähiges Konzept für mehr Verbraucherschutz dar. Wir bieten
den Verbrauchern eine Alternative zur ideologiegeleiteten und von
tagespolitischen Aktualitäten getriebenen Politik der derzeitigen
Bundesregierung.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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