CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Bundesregierung darf zur
Vereinbarkeit der tschechischen Rechtsordnung mit dem EU-Recht nicht
länger schweigen
Berlin (ots)
Zu der von EU-Kommissar Günter Verheugen mitgeteilten Bereitschaft der Tschechischen Republik, ihr Rechtsgefüge auf eine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüfen zu lassen, erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Bereitschaft der tschechischen Regierung, das Rechtsgefüge ihres Landes auf seine Vereinbarkeit mit dem "acquis communautaire" der Europäischen Union zu überprüfen, zeigt, dass die tschechische Regierung den Ernst der Lage begriffen hat, in die sie sich durch die inakzeptablen Äußerungen des Ministerpräsidenten Zeman und des Parlamentspräsidenten Klaus gebracht hat.
Es wird jedoch jetzt darauf ankommen, dass auch die Europäische Union selbst genau überprüft, ob sich aus der tschechischen Rechtsordnung, zu der gegenwärtig noch die Benesch-Dekrete gehören, diskriminierende Folgewirkungen für tschechische Staatsbürger nicht-tschechischer Nationalität, aber auch für EU-Bürger einer Europäischen Union, der die Tschechische Republik beitreten will, ergeben.
Die Bundesregierung darf zu dieser Diskussion nicht länger schweigen und kann nicht einfach weiter auf Tauchstation gehen. Sie muss die von unserer Verfassung her bestehende Schutzpflicht für von möglichen Diskriminierungen durch die Fortgeltung der Benesch-Dekrete betroffene deutsche Staatsangehörige ernst nehmen, die sich in einem künftigen EU-Mitgliedstaat Tschechien nicht als Bürger 2. Klasse fühlen dürfen. Es geht aber auch um tschechische Staatsbürger deutscher Nationalität, zu deren Minderheitenschutz und Nicht-Diskriminierung sich die Tschechische Republik im deutsch-tschechischen Nachbarschaftsvertrag von 1992 und durch ihre Mitgliedschaft im Europarat und dessen Minderheitenschutzbestimmungen sowie durch die Unterzeichnung und Ratifizierung entsprechender UN-Vereinbarungen verpflichtet hat.
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