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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schauerte: Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt darf nicht gefährdet werden

Berlin (ots)

Zur Diskussion über eine mögliche Ministererlaubnis
zur Durchsetzung der E.ON-Ruhrgas-Fusion gegen die heutige
Entscheidung des Bundeskartellamtes erklärt der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Fragen des Wettbewerbs- und
Energierechts, Hartmut Schauerte MdB:
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist unter
wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten absolut gerechtfertigt und sie
ist notwendig, um im deutschen Energiemarkt den beginnenden
Wettbewerb zu schützen.
Diese Entscheidung findet in einer Situation statt, in der der
deutsche Gesetzgeber und die EU-Kommission große Anstrengungen
unternehmen, um den Strom- und Gasmarkt zu liberalisieren und endlich
funktionierenden Wettbewerb zu schaffen. In einer solchen Situation
kann eine voreilige und aus politischen Gründen erfolgte
Ministererlaubnis ein Schlag gegen das Ziel langfristig
kostengünstiger Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen sein.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat an das zu erwartende Verfahren zur
Ministererlaubnis deshalb folgende Anforderungen:
1. Ohne vorherige, sorgfältige Stellungnahme der Monopolkommission
      darf keine Entscheidung fallen.
2. Die Angelegenheit muss vom Ausschuss für Wirtschaft und
      Technologie intensiv beraten werden.
3. Bundeswirtschaftsminister Müller muss vor seiner Entscheidung
      definitiv erklären, dass er nach seinem für dieses Jahr 
      angekündigten Ausscheiden aus dem Amt des Wirtschaftsministers 
      keinerlei, auch nicht beratende Tätigkeit im Konzernbereich der
beteiligten Unternehmen, insbesondere E.ON und RWE, aufnehmen 
      wird. Dies ist erforderlich, um in dieser hoch brisanten 
      Fragestellung jeden falschen Anschein jetzt und in Zukunft zu 
      vermeiden.
Eine nach der Fusion zu erwartende Marktstellung von 60 % in
wesentlichen deutschen Energiebereichen ist eine so zentrale, ernste
Angelegenheit, dass allergrößte Anstrengungen und
Gestaltungsintelligenz darauf verwandt werden müssen, eine solche
Marktmacht zu vermeiden oder zu bändigen. Die Liberalisierung der
Energiemärkte in Deutschland ist ein hohes, schützenswertes Gut, das
nicht mit einfachen Hinweisen auf internationale Märkte geopfert
werden kann.
Das Kartell- und Wettbewerbsrecht gehört zu den Eckpfeilern der
Sozialen Marktwirtschaft. Es garantiert, dass der Wettbewerb zwischen
Anbietern und Nachfragern in einem geordneten und fairen Rahmen
abläuft. Es schützt den Endverbraucher vor überhöhten Preisen, den
Mitwettbewerber vor Machtmissbrauch durch Monopolisten und
Marktmächtige. Das zu Recht unabhängige Kartellamt ist der Wächter
über einen fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb. Der Einsatz
einer Ministererlaubnis, also die Möglichkeit des
Wirtschaftsministers, eine Verbotsentscheidung des Kartellamts wieder
aufzuheben, ist zwar legal. Aber sie ist eben das absolut letzte
Mittel, das die Politik nur in Ausnahmefällen einsetzen darf.
Wirtschaftsminister Müller, früher selbst für den E.ON-Konzern
tätig, hat schon vor Monaten angedeutet, dass er die Karte der
Ministererlaubnis spielen wird. Durch dieses Verhalten schädigt er
nachhaltig die deutsche Wettbewerbspolitik und das so wichtige
Ansehen des Bundeskartellamtes. Dieses Vorgehen reiht sich in eine
lange Liste von angekündigten oder vollzogenen Entscheidungen des
Wirtschaftsministers zum Schaden des Wettbewerbs.
Wenn die Regierung dazu neigt, in einer unverantwortlichen Weise
vom absoluten Ausnahmeinstrument Ministererlaubnis zu großzügig
Gebrauch zu machen, muss überlegt werden, ob dieses Instrument in
Zukunft nicht an die Zustimmung des zuständigen Ausschusses für
Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages gebunden werden
muss, um unerträgliche Klientelpolitik zu stoppen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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