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Eichhorn: Schöne Bescherung! - Familienförderung der Bundesregierung

Berlin (ots)

Anlässlich der zum 01. 01. 2002 in Kraft tretenden
Auswirkungen des 2. Familienförderungsgesetzes der rot-grünen
Bundesregierung erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie,
Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn MdB:
Die breit angelegte Kampagne der Bundesregierung "Familie
Deutschland" verspricht viel und hält wenig.
Sie beschert den Familien im Lande gerade einmal 30 Mark mehr fürs
1. und 2. Kind. In dem Familienpaket fehlt aber die Erhöhung des
Kindergeldes für dritte und weitere Kinder. Sie ignoriert gerade
diejenigen Eltern völlig, die im besonderen Maße sozialhilfegefährdet
und bedürftig sind. Auf dem Wunschzettel der Familien in Deutschland
steht aber weit mehr als die Minimalumsetzung der Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts. Benachteiligt werden Familien mit 3 und
mehr Kindern, da sie keine Kindergelderhöhung erhalten.
Die neuen Regelungen nützen in erster Linie Familien mit höherem
Einkommen. Geringverdiener gehen weitgehend leer aus. Die
Ungleichbehandlung von Geringverdienerfamilien mit zwei berufstätigen
Eltern und allein Erziehenden ist ein Zeichen der Geringschätzung. So
erreicht die Erhöhung des Kindergeldes mehr als 30 % der allein
Erziehenden überhaupt nicht, weil dies mit der Sozialhilfe verrechnet
wird.
Der SPD-Beschluss zur Familienpolitik ist nicht mehr als ein
Weihnachtsmärchen. Das Zweite Familienfördergesetz ist der Beweis für
die Widersprüchlichkeit des familienpolitischen Programms der
Regierungskoalition.
Die Angst vor den politischen Visionen und Herausforderungen
bestimmt die familienpolitische Diskussion von Rot-Grün. Bei einer
Regierungsübernahme von CDU und CSU können sich Familien auf ein
Familiengeld in Höhe von 600 Euro für Kinder bis zum 3. Lebensjahr,
in Höhe von 300 Euro bis zum 18. Lebensjahr und in Höhe von 150 Euro
ab dem 18. Lebensjahr verlassen.
Die Bundesregierung legt den Familien im Endeffekt nur 4
Milliarden Mark unter den Tannenbaum, das sind 0, 3 % des
Gesamtsozialhaushaltes. Die Familienpolitik der Bundesregierung ist
keine milde Gabe, sondern eine Minimalumsetzung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts. Das ist keine zukunftsorientierte
Familienpolitik.
Die CDU/CSU hat während ihrer 16jährigen Regierungszeit die
Leistungen für Familien von 27, 6 Mrd. DM auf 76, 6 Mrd. DM
verdreifacht. Sie hat im Jahre 1986 das Erziehungsgeld und den
Erziehungsurlaub  eingeführt. Die Anrechnung von
Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und die Einführung
des Baukindergeldes gehören zu den familienpolitischen Innovationen
der Union. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen
Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr im
Jahre 1996 haben CDU und CSU erstmals die Kinderbetreuung auf eine
verlässliche Grundlage gestellt.
In den von der Union regierten Bundesländern gibt es die beste
Versorgung mit Kindergartenplätzen für Kinder ab 3 Jahren. Damit ist
in diesen Bundesländern eine wichtige Voraussetzung für die
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit geschaffen worden.
CDU und CSU sind die Parteien der Familien. Das Prinzip der
Wahlfreiheit in der Familienpolitik bestimmt unser Handeln, nicht die
einseitige ideologische Ausrichtung gegen bestimmte Lebensentwürfe
wie bei Rot-Grün. Kampagnen ersetzen politisches Handeln nicht.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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