Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Jugendschutz durchsetzen und vereinfachen

Berlin (ots)

Anlässlich einer Anhörung der Jugend- und
Wohlfahrtsverbände in der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und
Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema Jugendschutz und
Jugendmedienschutz erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie,
Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn MdB:
Der gesetzlich geregelte Kinder- und Jugendschutz ist in vielen
Punkten reformbedürftig. Die Bestimmungen und Regelungen vor allem
des Jugendschutzes bedürfen einer Überprüfung und Vereinfachung. Vor
allem durch die markanten Veränderungen der Lebenswelten junger
Menschen und Familien, die Beschleunigung von Reifungsprozessen und
nicht zuletzt den technischen Fortschritt sind die bestehenden Normen
auf ihre Modernität und Effektivität zu untersuchen.
Dies betrifft z.B. die Vereinheitlichung und eine bessere
Strukturierung der bestehenden unterschiedlichen Zuständigkeiten und
Kompetenzen. Insbesondere die bestehenden Vollzugsdefizite bei der
Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der
Öffentlichkeit müssen beseitigt werden.
Auch die Kinowerbung für Tabak und Alkohol bei Filmen, die für
Kinder ab 6 Jahren zugelassen sind, bedarf einer einschränkenden
Überprüfung. Angesichts des starken Konsumverhaltens der 13 - 18
jährigen in Bezug auf Zigaretten sind stärkere Zugangshemmnisse
aufzubauen. Die Kontrollen zur Einhaltung des JÖSchG müssen verstärkt
werden. So sind z.B. die zigarettenverkaufenden Tankstellen
insbesondere stärker daraufhin zu überprüfen, ob die Regelungen des
JÖSchG eingehalten werden. Letztendlich sollen für die Abgabe von
alkoholischen Getränken und von Tabakwaren gleiche gesetzliche
Regelungen gelten.
Es sind jedoch nicht nur repressive Methoden vorzusehen und zu
unterstützen. Zuallererst müssen genügend geeignete präventive
Maßnahmen ergriffen werden. Z. B. durch Beachtung der Signalwirkung
klarer Regelungen. Prävention hat dabei die
Kinderbetreuungseinrichtungen, die Miterzieher und die Eltern
einzubeziehen. Dann erst kann auch über eine Liberalisierung der
Ausgehzeiten durch Altersabsenkungen nachgedacht werden.
Auch der Kinder- und Jugendmedienschutz muss weiterentwickelt
werden. Bisher sind die entsprechenden Regelungen über viele
verschiedene zuständige Stellen verstreut. Eine Konzentration der
zersplitterten Zuständigkeiten ist dringend geboten.
Bei neuen Medien, Online-Diensten, aber auch Computerspielen
bedarf es einer uneingeschränkten Beachtung des Jugendmedienschutzes.
Dabei müssen die eingesetzten Instrumentarien mit der rasanten
Entwicklung der Medien Schritt halten können So muss es auch endlich
für Computerspiele eine Altersfreigabe und Kennzeichnung geben. Aber
auch auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes gilt: Prävention vor
Repression.
Wichtig ist auch die Förderung der Medienkompetenz. Jugendliche,
Eltern und Erzieher müssen in der Lage sein, bestimmte
Wertvorstellungen und Menschenbilder, die durch Medien vermittelt
werden, kritisch einzuordnen.
Die Stärkung der Medienkompetenz darf die Verantwortung von
Veranstaltern und Anbietern nicht ersetzen. Ein wirksamer Kinder- und
Jugendmedienschutz ist nur möglich, wenn Eltern, Erzieher und
Veranstalter zusammenarbeiten. Gefordert ist dazu auch eine
Medienpädagogik, die sich als erzieherischer Jugendschutz versteht.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion