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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek: Der Gesetzentwurf des Bundesnaturschutzgesetzes entspricht nicht dem Anspruch auf eine zukunftsgerechte und nachhaltige Naturschutzpolitik

Berlin (ots)

Anlässlich der 2. und 3. Lesung des
Bundesnaturschutzgesetze im Plenum des Deutschen Bundestages, erklärt
der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Peter Paziorek MdB:
Die Bewahrung der Schöpfung und der Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen waren seit jeher Verpflichtung der CDU/CSU-Fraktion.
Im Bewußtsein dieser hohen Verantwortung, ist unter
CDU/CSU-Regierungsverantwortung das Bundesnaturschutzgesetz im Jahre
1998 novelliert worden.
Dabei wurden zwei entscheidende Weichen gestellt:
1. Dem Vertragsnaturschutz wurde Vorrang vor dem Ordnungsrecht
eingeräumt. Damit wurde den Naturschutzbehörden zur Pflicht gemacht,
im Naturschutz mehr mit den Bürgern zusammen zu arbeiten.
2. Es wurde eine bundeseinheitliche Ausgleichsverpflichtung für
Naturschutzauflagen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen,
eingeführt. Damit wurde den Betroffenen Rechtssicherheit in
finanziellen Fragen gegeben.
Mit diesen wichtigen Richtungsentscheidungen wurde der alte Streit
zwischen Naturschützern und Naturnutzern begraben. Die Land- und
Forstwirtschaft, die über 80 % der Fläche im Besitz hat, wurde als
wichtigster Verbündeter für einen dauerhaften Naturschutz gewonnen.
Damit wurde mehr Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen in der
Gesellschaft geschaffen.
Es gibt nicht einen sachlichen Grund, diese wichtige
Weichenstellungen von 1998 zurücknehmen. Es gibt keinen Grund dafür,
dass im Naturschutz alle Fortschritte der letzten Jahre zerstört
werden!
Was ist nun der Kern dieses Gesetzentwurfes?
Das Ordnungsrecht wird ohne finanzielle Ausgleichsverpflichtungen
für den Staat auf Kosten und ohne Mitwirkung der Betroffenen
gestärkt. 
   Dies bedeutet, dass der rot-grüne Gesetzentwurf nicht die
Mitarbeit der Bürger im Naturschutz unterstützt. Er betont vielmehr
die hoheitlichen Befugnisse der Behörden gegenüber dem Bürger und
sieht mehr Planung und mehr Bürokratie vor.
Dazu einige Beispiele:
1. Die Einführung einer bundesweiten flächendeckenden
Landschaftsplanung der Kommunen und die Ausweitung des
Umweltmonitorings erfordert mehr Personal.
2. Die Ausweitung der guten fachlichen Praxis parallel zu den
Fachgesetzen führt zu Doppelzuständigkeiten der Behörden.
3. Die vorgesehene Verschärfung der Eingriffsregelung führt zu
mehr Planung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur.
4. Die Beibehaltung der bisherigen zahlreichen
Schutzgebietskategorien bindet unnötig eine große
Verwaltungskapazität.
Auch die CDU/CSU-Fraktion erkennt die Notwendigkeit für einen
Biotopverbund in den fachlich begründeten schützenswerten
Gebietskulissen. Es ist aber klarzustellen, dass die vorhandenen
Schutzgebiete durch langfristige vertragliche Vereinbarungen
einbezogen und weiter entwickelt werden.
Die ländlichen Räume sind nicht nur Natur- und Kulturraum, sondern
auch wichtige Wirtschaftsräume. In ihnen müssen für den Verbraucher
qualitativ hochwertige Nahrungsmittel erzeugt werden. Zugleich sind
sie Ausgleichs- und Erholungsräume für die Ballungsgebiete. Diese
vielfältigen Funktionen können sie nur durch eine nachhaltige,
naturnahe Nutzung erfüllen.
Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass allein durch die staatliche
Zuordnung weiterer Räume zum Naturschutz dem Artenschwund Einhalt
geboten werden kann.
Dieser Gesetzentwurf wird nicht zu mehr, sondern zu weniger
Naturschutz führen. Naturschutz kann nicht gegen die vor Ort lebende
Bevölkerung gemacht werden. Mit der Einführung von mehr Planungs- und
Zwangsinstrumenten wird dem Naturschutz ein Bärendienst geleistet.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert den Bundesumweltminister auf:
Verlassen Sie nicht den durch die Novelle von 1998 eingeschlagenen
erfolgreicheren Weg und folgen Sie unserem Entschließungsantrag.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert vertragliche Absprachen mit dem
Bürger und eine Ausgleichsverpflichtung für Nutzungsbeschränkungen,
um den Naturschutz voranzubringen. Das Ordnungsrecht soll nur die
notwendigen Rahmenbedingungen dafür setzen.
Dies bedeutet nicht, dass der Naturschutz unbezahlbar wird. Im
Gegenteil: Im Wege der Kofinanzierung stellt Brüssel viele Mittel zur
Verfügung, mit denen bei uns in Deutschland Naturschutzmaßnahmen
betrieben werden könnten.
Allerdings setzt dies voraus, dass wir den freiwilligen
vertraglichen Weg für bestimmte Leistungen im Naturschutz wählen und
nicht nur einen gesetzlichen Standard vorschreiben, der diese
Möglichkeiten verbaut; denn die Europäische Union fördert zu Recht
nur Maßnahmen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Stand
hinausgehen.
Kooperation statt Konfrontation, Motivation für ein verstärktes
Engagement der Bürger für den Naturschutz, gerechter Ausgleich für
erbrachte Leistungen und weniger Bürokratie sind die Maßstäbe, an
denen wir diesen Gesetzentwurf messen müssen.
Dieses Bundesnaturschutz-Neuregelungsgesetz ist ein Rückschritt in
der Naturschutzpolitik Deutschlands und wird von der CDU/CSU-Fraktion
abgelehnt.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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