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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Kämpfen Sie auch zu Hause für den Mittelstand, Herr Bundeskanzler!

Berlin (ots)

Zur Kritik von Bundeskanzler Schröder zu Basel II
im Hinblick auf die Belange des Mittelstandes äußert die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda
Hasselfeldt MdB:
Mit dramatischen Worten kündigte der Bundeskanzler dieser Tage den
entschiedenen Widerstand der Bundesregierung gegen die Verabschiedung
der geplanten neuen Eigenkapitalvorschriften für Bankkredite (Basel
II) an. Mit Auftritten auf öffentlichen Veranstaltungen der
Wirtschaft gedenkt der Bundeskanzler, die für den Mittelstand
nachteiligen Vorschläge zur Neuregelung der Richtlinien für die
Unterlegung von Bankkrediten mit Eigenkapital zu kippen. Richtig ist,
dass die aktuellen Vorschläge für das Basel II - Abkommen im Hinblick
auf die Auswirkungen für den Mittelstand nachzubessern sind. Dies hat
die CDU/CSU-Fraktion bereits seit Monaten gefordert. Erst auf
Initiative der CDU/CSU-Fraktion hat sich der Deutsche Bundestag im
Mai dieses Jahres mit diesem Thema befasst und damit der Forderung
nach einer Beseitigung der aus deutscher Sicht gravierenden Mängeln
das politische Gewicht des Deutschen Bundestages verliehen. Wäre es
demgegenüber nach der Bundesregierung gegangen, wäre der Bundestag
erst einen Tag vor Abgabe der deutschen Stellungnahme informiert
worden. Ferner hat die Unionsfraktion auch eine öffentliche
Expertenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
beantragt. Diesem Antrag haben sich Rot/Grün bislang jedoch
widersetzt.
Im übrigen kämpft der Bundeskanzler hier auf einem Terrain, auf
dem ihn seine Liebe zum Mittelstand wenig kostet. Wie sehr ihm der
Mittelstand am Herzen liegt, könnte er jedoch zu Hause viel wirksamer
unter Beweis stellen durch eine mittelstandsfreundliche
Steuerpolitik, die vor allem dazu beiträgt, die Eigenkapitalsituation
der mittelständischen Unternehmen zu verbessern und die
Benachteiligungen gegenüber den Kapitalgesellschaften zu beseitigen.
Tatsache ist jedoch, dass die Bundesregierung in den letzten drei
Jahren alles andere als eine mittelstandsfreundliche Politik
betrieben hat. Man denke nur an das 630 DM-Gesetz oder die
Unternehmenssteuerreform für die großen Kapitalgesellschaften.
An dieser Politik von Rot-Grün hat sich bis heute nichts geändert.
Das beste Beispiel ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform, der ursprünglich das
Ziel hatte, auch Personenunternehmen - also den klassischen
Mittelstand - steuerlich besser zu stellen. Was nun bei dem
Gesetzentwurf herausgekommen ist, ist alles andere als die
steuerliche Gleichstellung der Personenunternehmen mit den
Kapitalgesellschaften: Die Einführung einer Reinvestitionsrücklage
soll nun aus Kostengründen gedeckelt werden. Auch werden die nächsten
Stufen der Steuerreform - entgegen der Auffassung fast aller
Wirtschaftsforschungsinstitute - nicht vorgezogen. Diese Maßnahmen
wären aber für mittelständische Betriebe dringend notwendig. Echte
Mittelstandsförderung kostet Geld. Dies ist die Bundesregierung aber
offensichtlich nicht bereit auszugeben. Hier ist es schon einfacher,
bei internationalen Abkommen die Belange des Mittelstandes
mediengerecht anzumahnen. Zu Hause im eigenen Land aber bleiben die
eigentlichen Aufgaben der Mittelstandspolitik liegen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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