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Marschewski: Bei der Zuwanderung opfert Otto Schily heilige Kühe

Berlin (ots)

Zu den Zugeständnissen des Bundesinnenministers an
die Grünen bei der Zuwanderung erklärt der innenpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Offensichtlich unter dem Eindruck seiner Abreise nach Indien, wo
er gemeinsam mit Kanzler Schröder trotz 4 Millionen Arbeitslosen und
einem bedenklichen Ausländeranteil hieran neue ausländische
Arbeitskräfte für die zweite Runde der bislang gefloppten
"Green-Card-Initiative" anwerben will, hat Bundesinnenminister Schily
den Grünen und SPD-Linken folgenschwere Zugeständnisse gemacht. Sie
werden zu unabsehbaren Zuwanderungsströmen führen. Zumindest in der
Außendarstellung waren bis dahin für ihn alle diese Punkte mit seinen
koalitionsinternen Gegnern nicht verhandelbar. Sie dienten der Pflege
seines "hardliner"- Images und mussten als Garanten für seine
politische Glaubwürdigkeit herhalten.Doch offensichtlich muss Schily
in die Verhandlungen mit den Grünen mit dem Vorsatz gegangen sein:
Heute muss die Maske fallen.
Das hat zwei Folgen.
1.Schily hat seine politische Glaubwürdigkeit verloren. 
   Wer gestern noch - rechtlich zutreffend und politisch einzig
vernünftig - verkündet, eine Ausweitung der Asyl- und
Abschiebungsgründe um nichtstaatliche und geschlechtsspezifische
Verfolgung sei mangels rechtlicher "Schutzlücke" und politisch wegen
der unabsehbaren Zuwanderungsströme mit ihm nicht zu machen, und wer
dann ohne sachlichen Grund einknickt, demaskiert sich als
Ankündigungsminister.
Otto Schily hat sich zum Erfüllungsgehilfen von falsch
verstandener Humanität und Naivität gemacht. Das Staatsamt aber
erfordert Durchhaltevermögen und Rückgrat.
2.    Einen Konsens mit der Union wird es auf dieser Basis nicht
geben.
Die Union fordert die dringend benötigte Begrenzung der
Zuwanderung in unser Land (BT-Drs. 14/6641).
Die Heraufsetzung des Kindernachzugsalters ist aus
Integrationsgründen kontraproduktiv. Was haben die beabsichtigten
Daueraufenthaltsrechte für schlecht ausgebildete und sozial Schwache
mit Zuwanderungsbegrenzung zu tun? Wie soll durch die großzügige
Gewährung von stabilen Aufenthaltsrechten an Personen, die bislang
bei uns geduldet waren, ungeregelte Zuwanderung begrenzt werden? Und
die geplante "Übergangsklausel" ist doch bei Licht besehen nichts
anderes als ein neues Abschiebungshindernis auf Zeit und das
Sprungbrett in einen gesicherten Aufenthalt.
Eine Ausweitung der Fluchtgründe um nichtstaatliche und
geschlechtsspezifische Verfolgung ist mit uns nicht zu machen.
Warum?
In zahlreichen Staaten der Welt ist eine erhebliche Missachtung
der Menschenrechte zu verzeichnen, ohne dass politische Verfolgung
vorliegt. Es ist absehbar, dass diese neuen Rechte auf die
Flüchtlingsanerkennung von einer unabsehbaren Zahl von Ausländern in
Anspruch genommen werden, die vor Kriegs- und
Bürgerkriegssituationen, vor Armut und wirtschaftlicher Verelendung,
vor Natur- oder Hungerkatastrophen oder Problemen, die sich aus der
unterschiedlichen Rollenverteilung von Mann und Frau in der
Gesellschaft ergeben, fliehen, aber auch von kriminellen Ausländern,
denen im Herkunftsstaat Racheakte von Verbrecherbanden drohen und von
kranken Ausländern, die im Herkunftsstaat keine vergleichbare
medizinische Versorgung erhalten können.
Diese Personen werden bereits jetzt schon vor Abschiebung
geschützt, sofern ihnen existenzielle Gefahren drohen. Deutschland
kann aber das Elend dieser Welt nicht mittels asylunabhängiger
unbeschränkter Aufnahmeverpflichtungen heilen. Das Asyl- und
Ausländerrecht ist hierfür auch nicht das geeignete Mittel. Das wußte
bis zu seiner rasanten Wende anscheinend auch der
Bundesinnenminister.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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