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Deittert/Holetschek: Rot-Grün ignoriert Kanzlerwort zum Kindesmissbrauch

Berlin (ots)

Anlässlich des heute von SPD, Bündnisgrünen und PDS
gefassten Beschlusses des Deutschen Bundestages, eine Petition
erfolglos abzuschließen, die eine Verschärfung des Strafrechts bei
Kindesmissbrauch fordert, erklären der Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Deittert MdB und der zuständige
Berichterstatter Klaus Holetschek MdB:
Immer wieder werden Sexualtäter zu Wiederholungstätern. Zahlreiche
Beispiele haben das in den jüngsten Monaten belegt. Doch die markigen
Sprüche des Bundeskanzlers sind verhallt, und die Koalition offenbart
eine unverantwortliche Sorglosigkeit. Die leider nur allzu
berechtigten Sorgen der Bevölkerung, besonders aller Eltern, sind
Rot-Grün offenbar gleich. Die wohlfeile Forderung, man müsse Kinder
missbrauchende Sexualstraftäter "wegschließen - und zwar für immer",
die Schröder anlässlich des Todes der kleinen Julia in Hessen Anfang
Juli 2001 erhoben hatte, wird von der rot-grünen Koalition einfach
ignoriert. Vielmehr sieht sie unter Hinweis auf das geltende
Strafrecht derzeit keinerlei gesetzgeberischen Handlungsbedarf und
bringt im Verein mit der PDS eine Petition besorgter Bürger - gegen
unsere Stimmen - zum Abschluss.
Martialische Kanzlerworte in der Öffentlichkeit bei tatsächlicher
Tatenlosigkeit der Regierungskoalition im Parlament sind eine
Täuschung der deutschen Öffentlichkeit. Die CDU/CSU-Fraktion hat
bereits geeignete praktische Änderungen des Strafrechts und des
Strafverfahrensrechts vorgeschlagen. Die nachträgliche Anordnung
einer Sicherungsverwahrung für hochgefährliche Straftäter ist ein
längst überfälliges Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor
Rückfalltätern. Denn nur so kann verhindert werden, dass
gemeingefährliche Täter nach ihrer Haftentlassung wieder schwerste
Straftaten begehen. Bereits im Juli 2001 haben wir einen
Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor
Sexualverbrechen(...)" (Drs. 14/6709) in den Deutschen Bundestag
eingebracht, der dies sowie eine konsequentere Nutzung der
DNA-Analyse in Strafverfahren enthält. Wir fordern auch, den
sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 Abs. 1 und Abs. 2 StGB)
wieder als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu
bedrohen. Nähme die SPD die Sorgen der Bevölkerung ernst, hätte sie
diese leider allzu berechtigte Petition nicht abgeschmettert.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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