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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann: Familiengeld verringert Armutsrisiko

Berlin (ots)

Zu dem heute im Kabinett beschlossenen ersten
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung erklärt der
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef
Laumann MdB:
Der Bericht der Bundesregierung stellt gleich zu Beginn fest, was
Kohl und die CDU in 16 Jahren Regierungszeit erreicht haben: Das
durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen ist von 1973 bis 1998 von
rund 23.700,- DM auf rund 61.800 DM jährlich gewachsen. Dies ist zu
einem großen Teil das Verdienst der früheren Regierung und ihrer auf
Ausgleich bedachten Sozialpolitik.
Auch wenn es nach wie vor spürbare Einkommensunterschiede und
ungleich verteiltes Vermögen in Deutschland gibt, so wird in dem
Bericht auch festgestellt, dass die Einkommen der untersten 10 % der
Einkommensverteilung in den Jahren bis 1998 preisbereinigt um rund 20
% angestiegen sind. Es haben also durchaus breite Schichten der
Bevölkerung am wachsenden Wohlstand in Deutschland partizipiert.
Besonders wichtig ist die Situation der Familien und der Kinder.
Hier ist das Armutsrisiko für allein Erziehende, Familien mit
mehreren Kindern und Kinder aus Migrantenfamilien besonders hoch.
Ursache des Sozialhilfebezugs in Familien ist vor allem die
eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit der Frau wegen der Erfüllung von
Familienaufgaben, insbesondere der Kinderbetreuung. Misslingt die
Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit, drohen häufig Notlagen
und eine Abhängigkeit von Sozialhilfe.
Hier setzt das Konzept der CDU/CSU für ein einheitliches
Familiengeld an. Dieses Familiengeld ist so bemessen, dass der
notwendige Bedarf eines Kindes abgedeckt ist und die Familie oder die
allein erziehende Mutter keine Sozialhilfe wegen des Kindes
beantragen muss. Hiermit wird der entscheidende Schritt aus der
Sozialhilfe getan. Dies muss zwingend flankiert werden von einem
Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, sei es im
Vorschulalter oder später beispielsweise durch Ganztagsschulen. Hier
kann man sich an Ostdeutschland ein Beispiel nehmen. Erwerbsarbeit
auch für eine Mutter, ist der sicherste Weg, nicht in die
Sozialhilfe, nicht in Armut abzurutschen.
Im Hinblick hierauf erschrecken Feststellungen in dem Bericht der
Bundesregierung zur Bildungs- und Ausbildungssituation von jungen
Menschen. Der Bildungsstand ist ein wesentlicher Faktor im Hinblick
auf die Armuts- und Reichtumslage. Ein hoher beruflicher
Bildungsstand verringert das Risiko, arbeitslos zu werden, erheblich.
Das größte Arbeitslosigkeitsrisiko tragen Menschen ohne jeden
formalen beruflichen Abschluss.
8 % aller deutschen Jugendlichen zwischen 20 und 29 Jahren haben
keinen Abschluss, unter den Jugendlichen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit sind es ein Drittel, bei den jungen Türken sogar
40 %. Bei jugendlichen Sozialhilfeempfängern ist die Situation noch
schlechter:
77 % der deutschen und 82 % der ausländischen Hilfeempfänger sind
ohne Berufsausbildung. Dies ist umso erschreckender als Deutschland
laut Bericht im Jahr 1995 rund 29 Billionen DM für Bildung ausgegeben
hat. Hiervon haben dank Lehrmittelfreiheit und gebührenfreien Schulen
und Universitäten zwar alle Bevölkerungsschichten einigermaßen
gleichmäßig profitiert, aber zu viele Menschen sind hier offenbar auf
der Strecke geblieben.
Leider ist es so, dass der mangelnde Ehrgeiz der Jugendlichen,
etwas zu lernen und eine Berufsausbildung zu machen, häufig durch ein
wenig motivierendes soziales Umfeld, insbesondere in der Familie,
hervorgerufen wird. Besonders schlimm ist die Situation bei Kindern
ausländischer Herkunft, wie der Bericht der Bundesregierung
feststellt.
Hiergegen kann nur eine Pflicht zur Ausbildung helfen. Der
Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Friedrich Merz,
MdB und der sozialpolitische Sprecher, Karl-Josef Laumann, MdB, haben
daher in ihrem gestern der Presse vorgestellten Papier zur Reform der
Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe gefordert, die Einführung einer
der allgemeinen Schulpflicht vergleichbaren Ausbildungspflicht zu
prüfen. Außerdem fordern sie für Jugendliche, die Sozialhilfe
beziehen, dass der Hilfebezug nur dann gewährt wird, wenn der
Jugendliche eine Berufsausbildung antritt.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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