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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer/Eichhorn/Widmann-Mauz: Gegen das rot-grüne Anti-Frauen-Programm bei der Rente

Berlin (ots)

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8.
März 2001 erklären für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die
Stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB, die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Maria Eichhorn MdB, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen,
Annette Widmann-Mauz MdB:
Frauen stellen mit 11 Mio. Rentnerinnen die Mehrheit unter den 17
Millionen Menschen, die Rente beziehen. Ihre Renten sind im
Durchschnitt deutlich geringer als die der Rentner. 63% liegen unter
Sozialhilfeniveau. Den Internationalen Frauentag sollte Rot-Grün dazu
nutzen, die frauenfeindlichen Benachteiligungen der Rentenreform
rückgängig zu machen. Das noch andauernde Vermittlungsverfahren
bietet eine gute Chance dafür, fatale Fehler zu vermeiden.
Worum geht es? - Auf den Punkt gebracht: Kindererziehung kostet
Frauen Rente! Die Rente von Frauen ist um so niedriger, je mehr
Kinder sie haben: Eine Ehefrau mit drei Kindern kommt im Alter nur
auf ein Drittel der Rente einer Frau ohne Kinder.
Auch die SPD weiß das. Deshalb war sie mit dem Versprechen
angetreten, die eigenständige Alterssicherung für Frauen zu
verbessern. Aber ihre rot-grüne Renten-"Reform" bewirkt das
Gegenteil: Sie bringt massive Verschlechterungen. Dies haben alle
Fachleute  bestätigt. Dennoch ist die Regierung bisher nicht bereit,
die neu entstehenden Nachteile für Frauen zu beseitigen.
Die Union fordert deshalb:
1. Das Rentenniveau darf nicht willkürlich auf Kosten der Frauen
gesenkt werden. Nach Riesters vierter Variante zur Absenkung des
Rentenniveaus soll künftig bei der Rentenberechnung von 90% des
Bruttoeinkommens ausgegangen werden. Diese Kürzung ist willkürlich!
Tatsächlich sinkt das staatlich garantierte Rentenniveau dadurch
auf ca. 64 %. Diese Kürzung trifft Frauen doppelt. Zum einen wird
ihre eigene Rente gesenkt, zum anderen die Witwenrente. Denn diese
basiert auf der abgesenkten Rente des Ehemannes. Die Reform nimmt
einen durchschnittlichen Rentner ("Eckrentner") mit 45
Versicherungsjahren zum Maßstab. Frauen kommen aber im Durchschnitt
nur auf rund 26 Jahre im Westen und rund 35 Jahre im Osten. Dabei
sind Kindererziehungszeiten schon berücksichtigt! Das tatsächliche
Rentenniveau vieler Frauen würde daher im Jahr 2030 unter 50 %
sinken.
Eine Rentenreform ist notwendig, weil die Lebenswartung steigt und
zugleich weniger Kinder geboren werden. Die finanziellen
Mehrbelastungen müssen aber gerecht auf Jung und Alt verteilt werden.
Dies leistet der "demographische Faktor", der 1998 von der Union zur
Sicherung der Rente eingeführt und von Rot-Grün 1999 wieder
abgeschafft wurde.
Das Rentenniveau von Erziehenden darf nicht ins Bodenlose sinken.
Sonst droht die Altersarmut - vor allem für Frauen.
2. Erziehungszeiten müssen für alle angerechnet werden
   Rot-Grün will die Kindererziehung abhängig von der Kinderzahl, der
Erwerbstätigkeit und dem damit verbundenen Verdienst bewerten. Da
sind durchaus richtige Ansätze vorhanden. Jedoch gilt bei Lichte
besehen: Was gerecht klingt, schafft Ungerechtigkeiten.
CDU und CSU fordern:
  • Jedes Kind ist gleich viel wert! Bei der Renten-Reform müssen auch Mütter mit einem Kind, die nicht erwerbstätig sind, bei den Kindererziehungszeiten besser gestellt werden.
  • Normalverdienende Eltern dürfen nicht leer ausgehen! Für Mütter und Väter, die z.B. als Alleinerziehende mit ihrem Einkommen über 54.000 DM (brutto) liegen, wirkt sich Riesters Reform überhaupt nicht positiv aus.
  • Zurückliegende Erziehungsleistungen müssen ebenfalls aufgewertet werden! Insbesondere für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, müssen die Erziehungszeiten stärker angerechnet werden.
3. Die Witwenrente muss erhalten bleiben!
Die Rentenreform der Regierung sieht für Frauen unter 40 Jahren
drei harte Einschnitte bei der Witwenrente vor:
  • Die Witwenrente beträgt zukünftig 55 % statt bisher 60 %. Das ist ein Zwölftel weniger. Trotz der geplanten Kinderzuschläge werden zukünftige Witwen eine deutliche Kürzung ihrer Witwenrente erleben.
  • Einkommen über dem heutigen Freibetrag von 1.283 DM wird wie bisher monatlich zu 40 % angerechnet. Aber der Einkommensfreibetrag wird ab 2002 eingefroren (und nur noch für Kinder dynamisiert), ist also 2030 nur noch etwa die Hälfte wert.
  • Mit Ausnahme der Einkünfte aus staatlich geförderter Altersvorsorge werden zukünftig alle Einkunftsarten auf die Witwenrente angerechnet. Dies betrifft z.B. Zinsen aus Sparguthaben oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
CDU und CSU fordern:
  • Die Witwenrente muss erhalten bleiben! In Riesters Reform bedeutet das Einfrieren des Freibetrags bei der Witwenrente langfristig deren Aus. Weil mehr eigenes Einkommen anzurechnen ist, verringert sich die Witwenrente. Damit werden die Hinterbliebenen von der Entwicklung der Einkommen abgekoppelt. Für die Union steht fest: Der Einkommensfreibetrag von 1.283 DM darf nicht eingefroren werden.
  • Keine Anrechnung aller Einkunftsarten! Das widerspricht dem Ziel der privaten Vorsorge. Wer über die staatlich vorgegebene und geförderte Altersvorsorge hinaus spart, ist der Dumme, denn er oder sie hat vergeblich gespart.
  • Die Union will die Witwenrente in eine eigenständige Alterssicherung der Frauen überführen. Dies entspricht dem partnerschaftlichen Verständnis der Ehe.
  • Aufbesserung statt Umverteilung! Die Aufwertung der Kindererziehung wird mit den Kürzungen bei der Witwenrente finanziert. Das heißt letztendlich: Frauen zahlen für Frauen. Umverteilung statt Aufbesserung, Benachteiligung der Frauen statt Beseitigung von Nachteilen.
Im Regierungsmodell müssen sich die Ehepartner zwischen der
Witwenrente und dem "Splitting" entscheiden. Splitting bedeutet:
Beide Ehepartner legen ihre Rentenanwartschaften aus den Ehejahren
zusammen und teilen sie durch zwei.
Dazu sagt die Union: Kein Rentenroulette! Es ist den Ehepartnern
nicht zuzumuten, abzuschätzen, wer zuerst stirbt. Hinzu kommen
mögliche finanzielle Probleme. Stirbt diejenige zuerst, die vorher
die niedrigeren Anwartschaften hatte, erhält der Überlebende nur 50%
der gemeinsamen Anwartschaften und damit weniger Rente als vor dem
Splitting.
4. Die private Altersvorsorge darf Frauen und Familien nicht
benachteiligen!
Ab dem Jahr 2002 soll 1 % des Einkommens für eine private
Altersvorsorge gespart werden. Die Sparquote soll bis 2009 auf 4 %
des Einkommens steigen. Unterstützt wird das Sparen wahlweise durch
eine steuermindernde Abzugsmöglichkeit oder eine finanzielle Zulage.
Ab 2009 beträgt die Zulage für Ledige 300 DM pro Jahr, für
Verheiratete 600 DM. Im Jahr 2002 gibt es pro Kind 90 DM dazu. Das
sind lächerliche 7,50 DM im Monat. Die Kinderförderung soll erst bis
2009 auf 360 DM jährlich ansteigen.
Die Union fordert:
  • Familien dürfen nicht benachteiligt werden! Familien mit Kindern können nicht viel sparen. 7,50 DM pro Kind und Monat an staatlicher Unterstützung im Jahr 2002 sind ein Tropfen auf den heissen Stein. Die staatliche Förderung muss schneller im vollen Umfang von zunächst mindestens 30 DM pro Kind und Monat einsetzen und dynamisiert werden.
  • Frauen dürfen nicht benachteiligt werden. Genau das macht aber die Bundesregierung: Auf Grund ihrer höheren Lebenserwartung müssen Frauen höhere Prämien in der privaten Altersvorsorge zahlen, um die gleichen Leistungen wie Männer zu erhalten. Aber die staatliche Förderung für sie ist nicht höher. Das heißt: Frauen sind geringer abgesichert.
Unser Fazit lautet daher: Die Gesellschaft ist auf die nächsten
Generationen angewiesen: Im Falle der Alterssicherung werden sie es
sein, die die Rente zahlen. Frauen und Familien müssen deshalb im
Rentensystem besser gestellt werden.
Das Konzept der Union
  • sichert Familien besser ab,
  • honoriert Familienarbeit,
  • ermöglicht den Frauen eine bessere eigenständige Alterssicherung.
Die rot-grüne Regierung hebt hingegen noch bestehende Nachteile
nicht auf, sondern schafft neue. Frauen sind die Verliererinnen
dieser Reform. Anstatt die Leistungen für Frauen auszubauen, wird
rücksichtslos umverteilt. Frauen finanzieren Frauen.
Daraus folgt: Die Rentenreform der Bundesregierung ist ein
Anti-Frauen-Programm! Eine Rentenreform, die fast zwei Drittel der
Rentenempfänger zutiefst ungerecht behandelt - und das sind 11 Mio.
Rentnerinnen - ist eine verfehlte Reform.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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