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Götz: Vereinfachung für kommunale Zukunftsinvestitionen

Berlin (ots)

Zur 2./3. Lesung des Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und der darin enthaltenen Streichung des summenbezogenen Zusätzlichkeitskriteriums im Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket II) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Die Korrektur beim Zukunftsinvestitionsgesetz des Konjunkturpakets II wird zu erheblichen administrativen Erleichterungen führen. Sie entlastet Bund, Länder und Kommunen - sowie die Statistischen Ämter - von unnötigem bürokratischem Aufwand.

Der Erfolg, über kommunale Investitionen zu einer Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beizutragen, ist längst für jeden sichtbar. Der gewünschte konjunkturelle Impuls des Konjunkturpakets II ist nahezu erfüllt. Die gestern von der christlich-liberalen Koalition verabschiedete kleine Korrektur im Zukunftsinvestitionsgesetz ändert daran nichts, liegt jedoch im Interesse der Städte, Gemeinden und Landkreise.

Die kommunalen Investitionsplanungen sind bereits soweit fortgeschritten, dass bis zum 31. Dezember 2010 kaum mehr Änderungen vorgenommen werden können. Mit der Streichung des sogenannten statistischen bzw. summenbezogenen Zusätzlichkeitskriteriums werden keine spürbaren nachteiligen gesamtwirtschaftlichen Effekte erwartet. Schließlich bleibt das Kriterium der vorhabenbezogenen Zusätzlichkeit erhalten.

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