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Falk/Blumenthal: Deutliche Verbesserungen für contergangeschädigte Menschen

Berlin (ots)

Anlässlich des gestrigen Beschlusses der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes 
erklären die Stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB, und die zuständige 
Berichterstatterin, Antje Blumenthal MdB:
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes 
wurde gestern von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossen und 
wird noch diesen Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag 
behandelt. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Wir haben die Probleme der contergangeschädigten Menschen 
aufgegriffen und entsprechende Lösungen gefunden, die deutliche 
Verbesserungen für die Betroffenen beinhalten.
Es wird nun die Möglichkeit eröffnet, dass wegen Fristversäumnis 
abgelehnte Anträge nochmals gestellt werden können. Bisher mussten 
Anträge bis zum 31. Dezember 1983 eingereicht worden sein. Zu einem 
späteren Zeitpunkt gestellte Anträge mussten wegen Fristversäumnis 
abgelehnt werden. Nun wird die Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis 
Ende 2010 geöffnet. Damit erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, 
Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu beantragen.
Ab diesem Jahr werden die contergangeschädigten Menschen eine 
jährliche Sonderzahlung je nach Schweregrad ihrer Behinderung 
erhalten. Die von der Firma Grünenthal freiwillig gespendeten 50 
Millionen Euro sowie 50 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen der 
Conterganstiftung werden den Betroffenen über einen Zeitraum von 25 
Jahren ausgezahlt. Die insgesamt zur Verfügung gestellten 100 
Millionen Euro werden auf die bisher leistungsberechtigten und die 
bis Ende 2010 anerkannten contergangeschädigten Menschen aufgeteilt.
Zukünftig werden die monatlichen Leistungen dynamisiert und somit 
an die Steigerung der gesetzlichen Renten automatisch angepasst.
Um die Effizienz der Conterganstiftung zu erhöhen, wird unter 
anderem der Stiftungsrat in Zukunft verkleinert und aus höchstens 7 
Mitgliedern bestehen. Davon werden 2 Mitglieder aus dem Kreis der 
Betroffenen sein und durch eine Abstimmung gewählt.
Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer 
fehlgebildet zur Welt, nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das
Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Gegenwärtig erhalten rund 
2.700 Betroffene in Deutschland Leistungen nach dem 
Contergan-Stiftungsgesetz.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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