Gehb/Granold: Besserer Schutz für Kinder - Das neue Verfahren in Familiensachen
Berlin (ots)
Zur heutigen 2./3. Lesung des FGG-Reformgesetzes erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, sowie die zuständige Berichterstatterin der Fraktion im Rechtsausschuss, Ute Granold MdB:
Ein Verfahren vor einem Familiengericht ist für alle Beteiligten immer eine besonders emotionale Angelegenheit. Mit der Reform wird nun die Möglichkeit verbessert, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen.
Der heute verabschiedete Gesetzentwurf nimmt dabei vor allem die Kinder in Schutz. Denn gerade in Kindschaftssachen werden bisher oft- etwa bei Streit über das Sorge- und Umgangsrecht - familiäre Konflikte nicht selten im Gerichtsverfahren ausgetragen.
Im Kern geht es bei der Reform um die Beschleunigung von Umgangs- und Sorgerechtsverfahren - z.B. durch die Einführung von Elementen des sogenannten Cochemer Modells -, die Verstärkung der Beteiligungsrechte betroffener Kinder durch eine Klarstellung der Funktion des Verfahrensbeistands, die effizientere Gestaltung der Durchsetzung von Entscheidungen zum Sorgerecht, zur Kindesherausgabe und zu Umgangsregelungen sowie die Zuständigkeit des "Großen Familiengerichts" insbesondere für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung.
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen war außerdem bisher in vielen verschiedenen Verfahrensordnungen geregelt. Diese Unübersichtlichkeit und Zersplitterung wird nun durch die Einführung einer einzigen Verfahrensordnung überwunden.
Erfreulicherweise konnte die Union im Laufe des parlamentarischen Verfahrens die von Justizministerin Zypries zunächst vorgesehene Einführung der "Scheidung light" verhindern". Diese ist nicht mit der besonderen Bedeutung der Ehe vereinbar. Denn nur eine qualifizierte anwaltliche Beratung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und faire Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
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