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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Börnsen (Bönstrup)/Stübgen/ Griefahn/Schäfer/Bettin/ Steenblock: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Angelegenheit der europäischen Mitgliedsstaaten

Berlin (ots)

Anlässlich des Konsultationsverfahrens der
Europäischen Kommission zur "Überarbeitung der Mitteilung der 
Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche 
Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" erklären Michael 
Stübgen MdB, Axel Schäfer MdB, und Rainder Steenblock MdB, Obleute 
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im 
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, und 
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, Monika Griefahn MdB, und Grietje 
Bettin MdB, Obleute der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und Bündnis 
90/Die Grünen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen 
Bundestages:
Die Obleute der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und Bündnis 90/Die
Grünen im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union 
und im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages 
vertreten die Auffassung, dass die Europäische Kommission im Rahmen 
ihres Konsultationsverfahrens zur Finanzierung des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks sich hauptsächlich von Wettbewerbs- 
und Binnenmarktgesichtspunkten hat leiten lassen. Das Protokoll über 
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (Vertrag 
von Amsterdam 1997) hat deutlich festgelegt, dass für die Definition 
der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen 
Organisation und für die Finanzierung zur Erbringung dieser Aufgaben 
ausschließlich die Mitgliedsländer, in Deutschland die Bundesländer, 
zuständig sind. Dies findet sich auch im Vertrag von Lissabon wieder.
Der Europäischen Kommission fehlt es danach an der Kompetenz, die 
Systeme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks europaweit zu 
harmonisieren und sie an den Marktgesetzlichkeiten zu messen, statt 
zu berücksichtigen, dass sie gleichermaßen an den Bedürfnissen der 
Gesellschaft nach Medienpluralismus und kultureller Vielfalt 
auszurichten sind. Genau diese rein wettbewerbspolitisch motivierte 
Intention zur Harmonisierung der Regeln über den 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegt jedoch dem Fragebogen zur 
Revision der Beihilfemitteilung zugrunde und überschreitet deshalb 
grundsätzlich den Auftrag der Kommission, bei nachweisbaren Verstößen
gegen Wettbewerbsbestimmungen einzugreifen. Die Zuständigkeit der 
Mitgliedsländer/Bundesländer ergibt sich auch aus der verbrieften 
Kulturhoheit der Mitgliedsländer/Bundesländer. Regelungen, die die 
Inhalte des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks betreffen, 
fallen daher erst recht nicht unter die Kompetenzen der Europäischen 
Union, da Rundfunk nach wie vor ein bedeutender Kulturfaktor ist und 
sich nicht auf den Wirtschaftsfaktor reduzieren lässt.
Die Obleute der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die 
Grünen im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union 
und im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages 
sehen die "UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der 
Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" nicht nur für die 
unterzeichnenden Mitgliedsländer als bindend an, sondern ebenfalls 
für die Europäische Kommission. In einem Brief an die Kommissarin 
Viviane Reding haben daher die Obleute von CDU/CSU, SPD und Bündnis 
90/Die Grünen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen 
Bundestages bereits im Rahmen des Konsultationsverfahrens der 
Europäischen Kommission zu der Mitteilung "Kreative Online-Inhalte im
Binnenmarkt" Stellung genommen und klargestellt, dass das Ziel der 
Förderung der kulturellen Vielfalt auch für das Gemeinschaftsrecht 
gelten muss. Die am 27. Februar 2008 durchgeführte Anhörung des 
Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments zur 
Frage der Bindungswirkung dieser UNESCO-Konvention lieferte durch die
Aussagen der angehörten Experten sowie der Vertreter der Europäischen
Kommission und des Rates ebenfalls das Ergebnis, dass die 
UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt 
kultureller Ausdrucksformen auch innerhalb der EU eine interne 
Bindungswirkung erzeugt. Dadurch, dass die Europäische Gemeinschaft 
erstmals neben ihren Mitgliedsstaaten diese in Kraft getretene 
Konvention eigenständig ratifiziert hat, gelten die 
Konventionsbestimmungen sowohl im Außenverhältnis der EU zu 
Drittstaaten als auch im Binnenverhältnis und somit für jeden 
europäischen Rechtsakt. Dass es sich bei Medien, insbesondere dem 
Rundfunk, um ein kulturell bedeutendes Gut handelt, wird durch dieses
neue internationale Rechtsinstrument - die auch mit den Stimmen der 
Mitgliedsländer ratifizierte UNESCO-Konvention zum Schutz der 
kulturellen Vielfalt - gestärkt, das den Rundfunk ausdrücklich 
einschließt.
Aus den genannten Gründen fordern die Obleute der Fraktionen von 
CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für die 
Angelegenheiten der Europäischen Union und im Ausschuss für Kultur 
und Medien des Deutschen Bundestages die Europäische Kommission 
nachdrücklich auf, das Konsultationsverfahren erneut zu öffnen, um 
die hier aufgeführten Einwände zu berücksichtigen. Dabei fordern wir 
die Europäische Kommission auf, anstelle eines nahezu allein auf die 
ökonomischen Aspekte reduzierten Konsultationsverfahrens die 
kulturelle Bedeutung des Rundfunks im Geist der Resolution des 
Kulturministerrats und der UNESCO Konvention, auch in Fortsetzung der
Mitteilung von 2001, ausdrücklich anzuerkennen und zur Grundlage 
ihrer Rechtsauffassung zu machen. Die Obleute halten es für dringend 
geboten, dass im Zuge der technischen, kulturellen und sozialen 
Veränderungen eine neue Balance gefunden wird, die den 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Kulturgut achtet.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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