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Singhammer: Null Toleranz bei Kindesvernachlässigung

Berlin (ots)

Zum Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Erleichterung
familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, 
erklärt der familienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Das neue Kinderschutzgesetz schafft es gleichermaßen, Kinder 
besser zu schützen und das Elternrecht zu wahren.
Die entsetzlichen Schicksale misshandelter und vernachlässigter 
Kinder haben deutlich gemacht, dass neben der konsequenten Anwendung 
der bestehenden gesetzlichen Regelungen, weitere gesetzliche 
Verbesserungen nötig sind. Der Staat muss seine Kinder schützen, vor 
allem dann, wenn Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht 
werden und das Kindeswohl gefährdet ist.
Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf trägt diesem
Gedanken Rechnung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im März 2007 den Antrag
"Gesundes Aufwachsen von Kindern ermöglichen" auf den Weg gebracht, 
in dem unter anderem eine höhere Verbindlichkeit der Teilnahme an den
Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 10 sowie die Einführung eines 
Bonussystems für die Teilnahme gefordert werden.
Mit diesem Maßnahmenpaket soll kein Generalverdacht ausgesprochen 
werden, es gilt nur für wenige Ausnahmen. Die überwiegende Mehrheit 
der Eltern in Deutschland sorgt liebevoll für ihre Kinder.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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