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Hüppe/Zylajew: Menschen mit Behinderungen gehören nicht in Seniorenheime

Berlin (ots)

Anlässlich eines Gesprächs mit dem Bundesverband
der evangelischen Behindertenhilfe (BeB) über die Reform der 
Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe erklärten der für 
Pflege zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Willi Zylajew MdB und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Ansprüche von Menschen mit Behinderungen auf Leistungen der 
Eingliederungshilfe müssen weiter erfüllt werden. Die Abschiebung 
behinderter Menschen in Pflegeheime, von denen die Vertreter des BeB 
berichteten, darf deshalb nicht erfolgen. Hierin bestand Einigkeit in
einem Gespräch zwischen dem Vorsitzenden des BeB Michael Conty, 
Vorstandsmitglied Dr. Alexander Vater, sowie Willi Zylajew und Hubert
Hüppe.
Aufgrund der sich verändernden Altersstruktur in Einrichtungen der
Eingliederungshilfe müssen mehr Pflegeleistungen erbracht werden. 
Eine stärkere Beteiligung der Pflegeversicherung an den 
Pflegeleistungen der Einrichtungen der Eingliederungshilfe und eine 
stärkere Verzahnung von Pflege und Eingliederungshilfe sahen die 
Vertreter des BeB hierbei als hilfreich an. Diese Forderungen wurden 
vonseiten der CDU-Politiker kritisch gesehen. Willi Zylajew 
verdeutlichte, dass allein die angedachten Maßnahmen bei der 
Bemessung der Pflegeleistungen zu Steigerungen in Milliardenhöhe 
führen werden. Aus einer stärkeren Beteiligung der Pflegeversicherung
würden bei gleichzeitiger Verringerung der Leistungen der 
Eingliederungshilfe auch keine Qualitätsverbesserungen für die 
behinderten Menschen folgen, wie Hubert Hüppe befürchtete. Beide 
Fachpolitiker sahen die Träger der Eingliederungshilfe in der 
Pflicht, weiterhin, ihrer Zuständigkeit entsprechend, 
Eingliederungsleistungen zu erbringen.
Im Bereich der Eingliederungshilfe sicherte der 
behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu, die
vom BeB vorgebrachte Diskussion um ein bundesweites 
Bedarfsfeststellungsverfahren positiv zu begleiten. "In Deutschland 
gibt es hier zur Zeit mindestens 60 unterschiedliche Verfahren zur 
Feststellung einer wesentliche Behinderung und des individuellen 
Bedarfs an Leistungen der Eingliederungshilfe", so der Vorsitzende 
des BeB.
Auch der grundsätzliche Vorrang von ambulanten vor stationären 
Leistungen wurde als wichtiger Beitrag zu einem selbständigeren Leben
behinderter Menschen besprochen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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