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Fünf Jahre Ahrtalflut: BUND-Umfrage zeigt große Sorge vor zu wenig Hochwasserschutz
Fast die Hälfte der Befragten fühlt sich von Bund, Ländern und Kommunen nicht ausreichend geschützt

Fünf Jahre Ahrtalflut: BUND-Umfrage zeigt große Sorge vor zu wenig Hochwasserschutz / Fast die Hälfte der Befragten fühlt sich von Bund, Ländern und Kommunen nicht ausreichend geschützt
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Berlin (ots)

  • BUND sieht Handlungsbedarf beim Hochwasserschutz
  • Klimakrise führt zu vermehrten Starkregen- und Hochwasserereignissen
  • Ökologischer Hochwasserschutz und Aufklärung der Bevölkerung nötig

Fünf Jahre nach der Ahrtalflut ist der Schutz vor Starkregen und Hochwasser aus Sicht vieler Menschen in Deutschland weiterhin unzureichend. Das ist das Ergebnis einer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenen Umfrage des Instituts Civey. 44,5 Prozent der Befragten fühlen sich an ihrem Wohnort unzureichend geschützt, lediglich 35,7 Prozent der Menschen halten Bund, Länder und Kommunen für ausreichend auf Hochwasser vorbereitet. Das Ergebnis macht deutlich, dass Hochwasserschutz aus Sicht der Bevölkerung vielerorts nicht den Stellenwert hat, den es angesichts zunehmender Wetterextreme haben sollte.

Verena Graichen, BUND-Geschäftsführerin Politik: "Die breite Unzufriedenheit mit dem Stand des Hochwasserschutzes ist vor dem Hintergrund des Jahrestags der Ahrtal-Katastrophe ein Weckruf an die Politik. Bund, Länder und Kommunen müssen den Schutz vor Starkregen und Hochwasser endlich ernst nehmen und sinnvoll planen. Es braucht kluge Entscheidungen für ökologischen Hochwasserschutz. Mit naturbasierten Lösungen kann das Wasser bereits zu großen Teilen im Einzugsgebiet zurückgehalten werden. Die Flüsse bekommen so auch ausreichend Raum für Überschwemmungen, ohne Schaden anzurichten."

Nur gut ein Drittel sieht den eigenen Wohnort ausreichend vorbereitet

Die Umfrage zeigt zudem teils deutliche regionale Unterschiede. In Bayern fühlen sich 43,8 Prozent der Befragten an ihrem Wohnort geschützt. In Baden-Württemberg halten sich Ablehnung mit 40,5 Prozent und Zustimmung mit 39,2 Prozent zumindest fast die Waage. Ein möglicher Grund könnte die noch immer präsente Erinnerung an das außergewöhnliche Hochwasser im Mai und Juni 2024 in Süddeutschland sowie die vergleichsweise hohen Investitionen beider Länder in den Hochwasserschutz sein. Zudem gibt es in beiden Bundesländern für die Kommunen ein umfassendes Beratungsangebot zum Hochwasserschutz.

In den übrigen Bundesländern überwiegen bei den Befragten hingegen große Zweifel am Schutz vor Starkregen und Hochwasser. In Nordrhein-Westfalen fühlen sich mehr Menschen nicht geschützt als geschützt. 47,4 Prozent bewerten dort den Hochwasserschutz als eher ungenügend. Ähnlich sehen es die Befragten in Brandenburg: 47,5 Prozent der Befragten denken nicht, dass ihr Bundesland gut auf Starkregen und Hochwasser vorbereitet ist. In Rheinland-Pfalz antworten nur 34,7 Prozent auf die Frage "Denken Sie, dass Bund, Länder und Kommune an Ihrem Wohnort ausreichend auf Starkregen und Hochwasser vorbereitet sind?" mit Ja.

Graichen: "Die Klimakrise erhöht die Wahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen. Die zunehmende Erwärmung der Meere kann Wetterlagen verursachen, die über einen längeren Zeitraum große Feuchtigkeitsmengen nach Mitteleuropa pumpen, wodurch extreme Hochwasser ausgelöst werden können. Gerade wenn bisherige technische Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, müssen die Kommunen besser auf Extremereignisse vorbereitet und die Bürger*innen besser zum Hochwasserschutz informiert werden."

Deshalb fordert der BUND entschlossenes politisches Handeln

Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge sind in Deutschland in erster Linie Aufgaben der Länder und Gemeinden. Die Bundesregierung leistet vor allem finanzielle Unterstützung.Der BUND fordert:

  • In Einzelfällen kann technischer Hochwasserschutz mit Rückhaltebecken oder Schutzwänden in Ortschaften sinnvoll sein. Für einen effektiven und langfristig wirksamen Schutz muss der Schwerpunkt jedoch auf ökologische Maßnahmen zur Vermeidung von extremen Hochwassern gelegt werden. Wasser zurückzuhalten, muss immer das bevorzugte Ziel sein.
  • Für mehr Wasserrückhalt muss die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur als Hebel genutzt werden. Sie bietet im städtischen und im ländlichen Raum die Möglichkeit, die Bewirtschaftung der Wassermengen zu unterstützen und die Widerstandsfähigkeit gegen Dürren und Hochwasser durch naturbasierte Lösungen zu verbessern.
  • Die Bevölkerung muss breit über Hochwasserrisiken aufgeklärt werden. Bund und Länder müssen die Kommunen bei der Vorsorge und dem Schutz vor Hochwasser unterstützen und gleichzeitig kontrollieren, dass ein entsprechendes Risikomanagement vor Ort umgesetzt wird.

Civey hat für den BUND vom 15.06.2026 bis 18.06.2026 online 10.000 Bundesbürger*innen ab 18 Jahren befragt. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 2,5 Prozentpunkten beim Gesamtergebnis repräsentativ für die deutsche Bevölkerung. Die Ergebnisse auf Ebene der Bundesländer, Regierungsbezirke und Landkreise sind repräsentativ auf Basis einer modellbasierten, statistischen Methode für kleine Datenräume. Der statistische Fehler auf Ebene der Bundesländer liegt bei 3,5 Prozentpunkten und auf Ebene der Landkreise bei 6,1 Prozentpunkten.

Hintergrund:

Grundsätzlich ist Hochwasserschutz weitgehend Aufgabe von Bundesländern und Kommunen. Allerdings setzt die Bundesebene mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das unter anderem die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) umsetzt, gewisse Rahmenbedingungen. Neben den Ländern und den Kommunen nennt das WHG übrigens die Bürger*innen als dritte Verantwortungssäule; demnach ist jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, "im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen" (§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten des WHG).

Mehr Informationen:

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Tel. 030-27586-109 | -531 | -497 | -425
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