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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

++ Öko-Institut liefert es schwarz auf weiß: Gebäudemodernisierungsgesetz Frontalangriff auf Klimaschutz ++

Kommentar

4. März 2026 | 033

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

Öko-Institut liefert es schwarz auf weiß: Gebäudemodernisierungsgesetz Frontalangriff auf Klimaschutz

Zu der heute veröffentlichten Berechnung des Öko-Instituts mit Emissions-Zahlen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) erklärt Julius Neu, Experte für Energie- und Klimapolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Berechnungen des Öko-Institutes zeigen klar: Die Pläne für das neue ,Gebäudemodernisierungsgesetz' treiben die klimaschädlichen Emissionen im Gebäudesektor hoch. Die Eckpunkte sind ein Frontalangriff auf den Klimaschutz. Mit dieser Politik feuert die Bundesregierung die Klimakrise weiter an, treibt die Menschen in die Heizkostenfalle und macht der Gaslobby ein Geschenk. Wir warnen vor der Mogelpackung der Regierung: ,Grüne' Brennstoffe sind ineffizient, teuer und überhaupt nicht in ausreichendem Mengen vorhanden.

Bundesumweltminister Carsten Schneider ist gesetzlich dazu verpflichtet, bis Ende des Monats ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, das die nötigen Emissionseinsparungen bis 2030 und 2040 tatsächlich liefert. Damit steht vor allem er jetzt in der Verantwortung, diese gefährlichen Pläne zum weiteren Einbau von Gas- und Ölheizungen zu stoppen.

Die Bundesregierung muss ein Gesetz vorlegen, das den verbindlichen Ausstieg aus fossilen Heizungen einleitet und erneuerbare, bezahlbare Wärme für alle gewährleistet. Sonst droht auch mit Blick auf die grundgesetzliche Pflicht zum Klimaschutz ein Rechtsbruch.“

BUND-Appell an die Bundesregierung:

  • Heizen darf nicht zum Luxus werden! Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff sind knapp. Eine verpflichtende Beimischung führt zu Preissteigerungen beim Heizen und zu mehr klimaschädlichen Emissionen.
  • Klimaziele einhalten! Schon jetzt hinkt der Gebäudebereich beim Klimaschutz hinterher. Es braucht einen Modernisierungs-Booster, damit Gebäude zukunftsfest werden. Dazu gehört: Heizen mit Erneuerbaren muss gestärkt statt geschwächt werden.
  • Wärmewende sozial ausrichten! Die Politik darf Menschen nicht in die Heizkostenfalle laufen lassen. Mietende müssen vor stark steigenden Heizkostenrechnungen und hohen Umlagen für Sanierungen geschützt, Haushalte mit geringem Einkommen beim Umstieg auf erneuerbare Heizungen finanziell unterstützt werden.

Hintergrund:

Mit den längst überfälligen Eckpunkten vom 24. Februar 2026 stellt die Bundesregierung dar, was bei der Umwandlung des Gebäudeenergiegesetzes in ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ gelten soll. Der BUND legt in seiner Kurzanalyse zu den Eckpunkten des Gesetz dar, warum die Pläne der Bundesregierung das Erreichen der Klimaziele im Gebäudebereich unmöglich machen und Verbraucher*innen in die Kostenfalle laufen lassen. In einem Eil-Appell an die zuständigen Minister *innen ruft er Bürger*innen dazu auf, gegen die Gesetzespläne der Bundesregierung zu protestieren und sich für klimafreundliche und soziale Wärme für alle einzusetzen. Bereits über 14.000 Menschen haben mitgemacht.

Laut den heute veröffentlichten Berechnungen des Öko-Instituts würden die von Union und SPD geplanten Änderungen im Gebäudeenergiegesetz dazu führen, dass sich die schon heute bestehende Lücke von 25 Megatonnen Treibhausgasen im Jahr 2030 um fünf bis acht Megatonnen und im Jahr 2040 um 14 bis 22 Megatonnen vergrößern würde. Die Summe der Jahresemissionen bis 2040 würde um 108 bis 172 Megatonnen steigen und damit vom verbindlich vorgegebenen Emissionsbudget noch weiter abweichen.

Der Projektionsbericht des Umweltbundesamtes aus 2025 ging bereits auf der Grundlage des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes davon aus, dass im Gebäudesektor summiert zwischen 2021 und 2030 110 Megatonnen Treibhausgase zu viel verursacht und die gesetzlichen Klimaziele über alle Sektoren hinweg bis 2040 deutlich verfehlt werden.

Nach verschiedenen juristischen Gutachten ergibt sich aus Art. 20a GG ein Verschlechterungsverbot. Es besagt, dass das gegenwärtige Niveau des Umwelt- und Klimaschutzes, das durch staatliche Maßnahmen besteht, nicht verschlechtert werden darf. Zahlreiche Studien und Gutachten wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Streichung der 65-Prozent Erneuerbaren Regel oder eine Abschwächung ohne geeignete Ausgleichsmaßnahmen nicht rechtmäßig und damit vor dem Bundesverfassungsgericht angreifbar ist.

Mehr Informationen:

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit rund 674.000 Mitgliedern und Unterstützer*innen einer der größten Umweltverbände Deutschlands. Seit über 50 Jahren engagiert er sich unter anderem für eine ökologische Landwirtschaft, den Klimaschutz, den Schutz bedrohter Arten, des Waldes und des Wassers. Finanziert durch Spenden und Mitgliedsbeiträge ist der BUND unabhängig von Politik und Wirtschaft.

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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