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Hilfsmittelversorgung im Sinne der Pflegebedürftigen entschieden / Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

Bergisch Gladbach (ots)

AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
   Bundesknappschaft, Bochum
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Die Frage, wer die Kosten für Hilfsmittel bei vollstationärer
Pflege trägt, ist jetzt von den Krankenkassen im Sinne der
Pflegebedürftigen entschieden worden. Vorausgegangen waren
Verhandlungen zwischen Bund, Ländern, Leistungserbringern und Kassen
zu der Frage, wer welche Leistungen zu übernehmen hat. Herausgekommen
ist dabei ein Abgrenzungskatalog, der den Krankenkassen und
Pflegeheimen in Deutschland nunmehr zur Anwendung empfohlen wird.
Der jetzt von den Spitzenverbänden der Krankenkassen empfohlene
Abgrenzungskatalog diene der Klarheit und der Sicherheit in der
vollstationären Pflegeversorgung. In ihm werde im einzelnen genau
bestimmt, wer in welchem Fall welche Kosten zu übernehmen hat, so die
Spitzenverbände. Danach ist die Gesetzliche Krankenversicherung nach
wie vor für medizinisch notwendige, individuell für den einzelnen
Versicherten bestimmte Hilfsmittel leistungspflichtig. Ferner hat sie
für Produkte einzustehen, die regelmäßig außerhalb der stationären
Einrichtung benötigt werden. Die Pflegeheime müssen demgegenüber die
im Rahmen des üblichen Pflegebetriebs notwendige Sachausstattung in
ausreichender Weise vorhalten.
Ziel ist es, dass alle Kostenträger und die Pflegeheime ihren
Verpflichtungen nachkommen, um die Versicherten auch weiterhin
umfassend mit den erforderlichen Hilfsmitteln zu versorgen. Der
Abgrenzungskatalog ist also eine wichtige Entscheidungshilfe für
Leistungspflicht und Kostenträgerschaft in der Hilfsmittelversorgung
bei vollstationärer Pflege. Auch vom Bundesministerium für Gesundheit
und den Ländern wird die Umsetzung und Anwendung des
Abgrenzungskataloges empfohlen.
Federführend für die Veröffentlichung:
IKK-Bundesverband
Friedrich-Ebert-Str. / TechnologiePark
51429 Bergisch Gladbach
Ansprechpartner: Joachim Odenbach, 
Tel.: 02204/44- 111
e-Mail:  joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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