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Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht nach dem 30.11. bei Beitragserhöhung

München (ots)

Ein Monat Kündigungsfrist bei (versteckter) Beitragserhöhung auch nach Wechselstichtag

Kunden können ihre Kfz-Versicherung auch noch nach dem Wechselstichtag am 30.11. kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen. Das ist dann der Fall, wenn der Kfz-Jahresbeitrag zwar sinkt, aber nicht in der Höhe, die dem Verbraucher z. B. durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse zustünde.*) Mit dem CHECK24.de Kfz-Sonderkündigungs-Rechner**) prüfen Versicherungsnehmer, ob sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ihres Versicherungsvertrags haben.

"Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Kfz-Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei CHECK24.de. "Das gilt auch, wenn die Gesamtprämie zwar sinkt, aber eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt."

Einige Versicherungsunternehmen teilen die Beitragserhöhung erst kurz vor oder sogar erst nach dem medial umworbenen Wechselstichtag am 30. November mit, um Kündigungen zu verhindern. Nach einer Beitragserhöhung haben Kunden - unabhängig vom Wechselstichtag - das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung schriftlich beim Versicherer eingehen.

*)http://ots.de/cu32T 
**)https://www.check24.de/kfz-versicherung/sonderkuendigungsrecht/

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 30 Banken, über 250 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Hotels, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt gut 1.000 Mitarbeiter gruppenweit mit Hauptsitz in München.

Pressekontakt:

Florian Stark, Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1169,
florian.stark@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations,
Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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