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Datensicherheitsexperte: Politische Einigung zum EU-US-Datenschutz ist wertlos

Datensicherheitsexperte: Politische Einigung zum EU-US-Datenschutz ist wertlos

Detlef Schmuck: „Es ist kaum vorstellbar, dass sich die USA dem Datenschutzdiktat der EU unter­werfen werden.“

Hamburg, 20. April 2022 – „Die sogenannte politische Einigung zum Datenschutz zwischen der Europäischen Union und den USA ist zum jetzigen Zeitpunkt keinen Pfifferling wert“, sagt der Datensicherheitsexperte Detlef Schmuck. Die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden hatten kürzlich mit einer derartigen Ankündigung überrascht. „Es gilt nach wie vor die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH vom Juni 2020, nach der das transatlantische Datenschutzabkommen Privacy Shield ungültig ist. Jede neue und wie auch immer geartete Regelung wird sich vor dem gleichen Gericht zu verantworten haben“, ist sich Detlef Schmuck, Geschäftsführer des Hamburger Datendienstleisters TeamDrive, sicher.

Er führt aus: „Es liegt bei den USA, den dortigen Datenschutz auf das Niveau der Europäischen Union zu heben. Dazu wird eine Executive Order des US-Präsidenten nicht ausreichen, sondern es wird darauf ankommen, einen für europäische Bürger nachvollziehbaren und durchsetzbaren Datenschutz in den USA einzuführen. Selbst wenn ein neues Abkommen, nennen wir es Privacy Shield 2.0, wie geplant bis zum Ende dieses Jahres zustande kommen sollte, wird es Klagen dagegen geben und der Europäische Gerichtshof wird erst in einigen Jahren darüber entscheiden.“

Nach Einschätzung des Datensicherheitsfachmanns ist die Wahrscheinlichkeit, dass nach dem 2015 vom EuGH gekippten Safe-Harbor-Abkommen und dem Aus für den Privacy Shield 2020 im dritten Anlauf ein rechtskräftiges Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA zustande kommt, „äußerst gering“. Detlef Schmuck: „Die EU hat mit der General Data Protection Regulation den Schutz personenbezogener Daten auf das weltweit höchste Niveau gebracht. Es ist kaum vorstellbar, dass sich die USA diesem Datenschutzdiktat unterwerfen werden. Viele Geschäftsmodelle von US-Unternehmen würden schlichtweg nicht mehr funktionieren, wenn man europäischen Datenschutz zugrunde legt. Europäische Firmen sind also gut beraten, auch im Fall eines neuen Abkommens abzuwarten, ob dieses in einigen Jahren vom EuGH bestätigt oder abermals gekippt wird.“

TeamDrive gilt als „sichere Sync&Share-Software made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive gewährleistet, dass alle Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert werden, unterliegt im Unterschied zu US-Firmen nicht der US-Gesetzgebung und garantiert die Einhaltung der deutschen Datenschutz­gesetzgebung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.

Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH,
Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg, Deutschland,
E-Mail:  info@teamdrive.com, Web: www.teamdrive.com

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