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HUK-COBURG

Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Für den Fall der Fälle
Unfall im Ausland: Was ist anders als Zuhause

Coburg (ots)

Ein lautes Krachen, ein heftiger Ruck. Schon ist
die Urlaubslaune verflogen und das Auto zerbeult. Wen dieses 
Schicksal noch dazu im Ausland ereilt, sollte wissen: Wie verhält man
sich am Unfallort?
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät vor dem Aussteigen eine 
Warnweste anzuziehen. In vielen europäischen Ländern (Belgien, 
Finnland, Italien, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, 
Portugal, Slowakei, Spanien, Tschechien) ist dies mittlerweile 
Pflicht, und wer ohne erwischt wird, muss oft auch zahlen. Danach 
sollte natürlich die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert 
werden.
Ebenfalls wissenswert: Es gibt Staaten, wie zum Beispiel Polen 
oder Rumänien, in denen man jeden Unfall der Polizei melden muss. Ein
Anruf bei der Polizei ist letztlich also immer richtig, selbst wenn 
sie wie in manchen Ländern üblich nur große Sach- oder 
Personenschäden aufnimmt.
Mit oder ohne Polizei, der Unfall muss auf jeden Fall 
protokolliert werden. Nur wer seine Ansprüche belegen kann, hat 
später Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische 
Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - auf 
jeden Fall ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien, 
Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine 
solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen 
von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der 
Unfallstelle gemacht werden.
Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder 
zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man 
sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer 
unterschreibt, sollte berücksichtigen, dass dem Bericht in Frankreich
und den Benelux-Staaten eine ungleich gewichtigere Rolle bei der 
Schadenregulierung zukommt. Wer unterschreibt, erkennt den Inhalt 
unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt 
unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder 
Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht 
aus und unterzeichnet ihn. Anschließend tauscht man die Kopien 
gegenseitig aus.
Doch nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die 
Schadenregulierung der einzelnen Länder. Und sobald es im Ausland 
kracht, gilt in der Regel nationales Recht: Zum Beispiel stehen 
Geschädigten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch 
Mitwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu. Wer vorbeugen 
will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung eine 
Ausland-Schadenschutzversiche- rung abschließen. Der eigene 
Versicherer garantiert dann, Personen- und Sachschäden so zu 
regulieren, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.
Erst zu Hause reparieren lassen
Auch wenn ein Unfall die Urlaubsfreude trübt, ist es doch 
angenehm, dass man bei Unfällen im europäischen Ausland 
Schadenersatzansprüche mittlerweile von Zuhause aus geltend machen 
kann. Denn alle Versicherer in EU-Mitgliedsstaaten müssen entweder 
selber in jedem anderen EU-Staat regulieren oder einen 
Schadenbeauftragten haben, der dies übernimmt. Selbstverständlich 
gehört dazu auch eine Schadenregulierung in der Sprache des 
Heimatlandes. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant 
drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die 
Entschädigungsstelle in Hamburg wenden.
Ansprechpartnerin:
Karin Benning 
HUK-COBURG Pressestelle 
Tel.: 0 95 61/96-20 84 
Mail:  Karin.Benning@huk-coburg.de

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