Alle Storys
Folgen
Keine Story von Oberbank AG mehr verpassen.

Oberbank AG

EANS-News: Oberbank AG
Rückkaufprogramme 2020

--------------------------------------------------------------------------------
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Aktienrückkauf

Linz, 16.3.2020 - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen
Gebrauch zu machen und Veröffentlichung der Rückkaufprogramme der Oberbank AG

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2018

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 16. März 2020 beschlossen, von den in der
Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf
für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für
Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen
Gebrauch zu machen und beschließt weiters zwei Programme zum Rückkauf eigener
Aktien entsprechend den folgenden Rückkaufprogrammen; dieser Beschluss sowie die
Rückkaufprogramme werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9
BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:


  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.

  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai
     2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über
     ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro
     adhoc) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.

  3. Beginn der Rückkaufprogramme: jeweils am 20. März 2020; voraussichtliche
     Dauer bis jeweils 12. Juni 2020.



  1. Die beiden Rückkaufprogramme beziehen sich einerseits auf die auf Inhaber
     lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108) andererseits auf
     die auf Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Oberbank AG (ISIN:
     AT0000625132).

  2. Beabsichtigt ist

       1. der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft,
          das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der
          Gesellschaft von ca. 0,31 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,28
          % und
       2. der Rückerwerb von bis zu 50.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft,
          das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital
          der Gesellschaft von ca. 1,67 % und am gesamten Grundkapital von ca.
          0,14 %.


  3. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
     der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
     Stammaktien bzw. die Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
     vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der
     höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an
     der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien
     bzw. Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei
     Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.

  4. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der
     aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der
     Rückkäufe ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der
     Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2020, die in Stamm- und
     Vorzugsaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien
     auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung
     gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet
     werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für
     den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige
     Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw.
     Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden.

  5. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

  6. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und
     7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der
     Gesellschaft, www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen.


     Linz, am 16. März 2020
     Der Vorstand




Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Johanna Mitterhofer
0043 / 732 / 7802 - 37402 
johanna.mitterhofer@oberbank.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent:    Oberbank AG
             Untere Donaulände  28
             A-4020 Linz
Telefon:     +43(0)732/78 02-0
FAX:         +43(0)732/78 58 10
Email:        sek@oberbank.at
WWW:      www.oberbank.at
ISIN:        AT0000625108, AT0000625132
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Oberbank AG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Oberbank AG
Weitere Storys: Oberbank AG