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ComputerPartner: IT-Sicherheit spielt künftig bei der Kreditvergabe eine entscheidende Rolle

München (ots)

Neues Gesetz ab 1. Januar 2007: Fehlende oder
mangelhafte Sicherheitskonzepte führen zu schlechteren Konditionen am
Bankschalter / Unternehmen müssen nachweisen, dass regelmäßig 
aktualisierte Schutzprogramme zum Einsatz kommen und 
Notfallregelungen für den "Worst Case" vorhanden sind / Die 
Geschäftsführung kann für finanzielle Einbußen persönlich zur 
Verantwortung gezogen werden
München, 6. April 2006 - Unternehmen, die ihre 
Informationstechnologie jetzt nicht auf den Prüfstand stellen, müssen
in Zukunft bei Investitionen den Gürtel womöglich enger schnallen. 
Der Grund: Nicht aktualisierte Virenscanner, schlecht programmierte 
Firewalls und Sicherheitslücken in Betriebssystemen und Browsern 
können nicht nur Umsatzverluste verursachen, sondern haben laut 
Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2007 auch Auswirkungen auf die 
Kreditvergabe. Rechtsanwältin Marion Janke warnt in der aktuellen 
Ausgabe (14/2006) der Handelszeitschrift ComputerPartner: "Ein 
fehlendes oder mangelhaftes IT-Sicherheitsmanagement führt künftig zu
schlechten Kreditkonditionen und damit zum Wettbewerbsnachteil."
Der neue Gesetzesentwurf soll die Vorgaben des Baseler Ausschusses
für Bankenaufsicht, kurz Basel II, umsetzen. Banken sind demnach ab 
2007 verpflichtet, vor jeder Kreditvergabe individuell zu prüfen, wie
wahrscheinlich es ist, dass der Kredit auch zurückgezahlt wird. In 
diesem Zusammenhang müssen die Firmen beispielsweise nachweisen 
können, dass sie einen Virenscanner einsetzen, der regelmäßig 
aktualisiert wird. Darüber hinaus müssen sie belegen, dass 
Zugangsrechte geregelt, sensible Daten zugriffssicher und 
Notfallregelungen für den "Worst Case" vorhanden sind. "Da die neuen 
Kreditanforderungen schon Anfang 2007 Realität sein werden, ist 
schnelles Handeln gefragt", sagt Janke in der ComputerPartner. Dabei 
sollten Unternehmen bedenken, dass die größte Schwachstelle oft nicht
die Technik, sondern der Mensch ist. Deshalb gehören neben 
Schutzprogrammen und Co. Briebsvereinbarungen über die private 
Internetnutzung am Arbeitsplatz ebenso in ein neues Konzept zur 
IT-Sicherheit wie entsprechende Schulungen und Fortbildungen für 
Mitarbeiter.
Nachlässigkeiten in Sachen System-Sicherheit können Führungskräfte
bei der Kreditvergabe teuer zu stehen kommen. "Muss das Unternehmen 
wegen eines mangelhaften IT-Sicherheitsmanagements erhöhte Zinssätze 
zahlen oder mehr Eigenkapital stellen, kann die Geschäftsführung für 
diese finanzielle Einbuße persönlich zur Verantwortung gezogen 
werden", erläutert die Rostocker Rechtsanwältin gegenüber der 
Handelszeitschrift. "IT-Sicherheit ist und bleibt also Chefsache."
Für Rückfragen:
Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner,
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389

Original-Content von: IDG ChannelPartner, übermittelt durch news aktuell

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