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C-QUADRAT Investment AG

EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung

zu der am 13. Mai 2016 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Schottenfeldgasse 20,
1070 Wien stattfindenden  30. (ordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT
Investment AG (ISIN AT0000613005 / ISIN AT0000A1KKY6)
                                        
Tagesordnung
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
über das Geschäftsjahr 2015, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und Vorlage
des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2015
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2015
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
 
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den Jahres-
und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016
 
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
 
 
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des
03.05.2016 (Nachweisstichtag).
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
 
Aktionäre, die das antizipierte Pflichtangebot (§§ 22ff ÜbG) der Cubic (London)
Limited für ihre Aktien noch vor dem Nachweisstichtag annehmen, können sich
dennoch zur Hauptversammlung anmelden und an dieser teilnehmen. Diese Aktien
erhalten die ISIN AT0000A1KKY6.
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
10.05.2016ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
 
· per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH: Frau
Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.;
· per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag.
Kerstin Kienleitner, B.A.;
· per SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt
unter Angabe der ISIN AT0000613005 oder bei Aktien, die zur Annahme des von der
Cubic (London) Limited veröffentlichten antizipierten Pflichtangebotes
eingereicht worden sind, die ISIN AT0000A1KKY6).
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen;
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005
  bzw bei Aktien, die zur Annahme des von der Cubic (London) Limited
  veröffentlichten antizipierten Pflichtangebotes eingereicht worden sind, die
  ISIN AT0000A1KKY6;
* Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung;
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (03.05.2016)
beziehen und wird nur in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
 
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
 
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
 
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 22.04.2016 der Gesellschaft ausschließlich per Post an
der Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5%
des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 03.05.2016 der Gesellschaft entweder per
Post an C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG,
Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A., zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind spätestens ab 22.04.2016 auf der Internetseite der
Gesellschaft
unter www.c-quadrat.at/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
 
Unterlagen zur Hauptversammlung
 
Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung,
insbesondere ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,
stehen spätestens ab 22.04.2016 im Internet unter www.c-quadrat.at/Investor
Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung:
 
* Jahresabschluss 2015 samt Lagebericht;
* Corporate Governance Bericht 2015;
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht;
* Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015;
* Geschäftsbericht 2015;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7. (inkl. Vorschlag für
  die Gewinnverwendung);
* Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87
  Abs. 2 AktG

Vertretung durch Bevollmächtigte
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt
werden können.
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 11.05.2016, bis 12
Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen einzulangen:
 
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH: Frau
Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer:
+43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.
 
Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird auf
Verlangen zugesandt und ist spätestens ab 22.04.2016 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.c-quadrat.at/Investor Relations/Hauptversammlung
abrufbar.
 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs 3 AktG sinngemäß.
 
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstands bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung
der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht
ausüben werden.
 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 4.363.200 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede
Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück.
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung und
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.

Wien, im April 2016

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Vorstand
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail:  a.wimmer@investmentfonds.at 
www.c-quadrat.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    C-QUADRAT Investment AG
             Schottenfeldgasse 20
             A-1070 Wien
Telefon:     +43 1 515 66-0
FAX:         +43 1 515 66-159
Email:        c-quadrat@investmentfonds.at
WWW:      www.c-quadrat.com
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        AT0000613005
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: C-QUADRAT Investment AG, übermittelt durch news aktuell

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