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Heilbronner Stimme

Wahlprüfer Sensburg: "Berlin muss die Wahl wiederholen und zwar rechtmäßig"
"objektive Wahlrechtsverstöße"

Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg, sieht die Pannen bei den Berlin-Wahlen als möglicherweise so schwerwiegend an, dass eine Wiederholung zumindest der Wahlen zum Abgeordnetenhaus denkbar sein könnte. Sensburg berichtete zudem über zahlreiche Beschwerden auch zum Ablauf der Bundestagswahl in Berlin. Einige Wählerinnen und Wähler ließen sich rechtsanwaltlich vertreten, so Sensburg.

Sensburg sagte der "Heilbronner Stimme" (Donnerstag): "Bei der Berlin-Wahl zum Abgeordnetenhaus sehe ich objektive Wahlrechtsverstöße. Die Ergebnisse waren teilweise so knapp, dass die Verstöße durchaus mandatsrelevant gewesen sein könnten. Aber auch bei der Bundestagswahl müssen wir genau bewerten, was in Berlin passiert ist. Ich glaube nicht an Einzelfälle, die keine Auswirkungen hatten. Immerhin geht es hier um fast 2,5 Millionen Wahlberechtigte. Zum Vergleich: im Saarland waren rund 750.000 Menschen zur Wahl aufgerufen."

Die Frage einer möglichen Wahlwiederholung zumindest der Abgeordnetenhauswahlen müsse "jenseits von parteipolitischen Erwägungen" beantwortet werden, so der CDU-Politiker. Sensburg weiter: "Wir sollten nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Menschen müssen ihr Wahlrecht nach den vorgegebenen Regeln auch wahrnehmen dürfen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Berlin muss die Wahl wiederholen und zwar rechtmäßig." Dies könne auch bundesweit eine Lehre sein, künftige Wahlen besser vorzubereiten. Dass es wegen der Pandemie zu längeren Wartezeiten kommen würde, sei vorhersehbar gewesen.

Vielerorts verlief die Wahl so schleppend, dass Wahllokale länger geöffnet blieben, obwohl erst Prognosen und Hochrechnungen bekannt wurden. Bedenklich sei, dass Berliner noch bis kurz vor 20 Uhr ihre Stimme hätten abgeben können. Sensburg: "Um 18 Uhr gab es die ersten Prognosen, da konnten sich die Grünen in Berlin noch als Wahlsieger betrachten. Ist es also denkbar, dass sich Wählerinnen und Wähler in Kenntnis der Prognosen in der Schlange vor dem Wahllokal noch umentschieden haben? Beispielsweise zugunsten der SPD?" Es sei nach wie vor völlig unklar, ob nun "ein paar tausend oder gar Zehntausende erst nach 18 Uhr ihre Stimme abgegeben" hätten. Und auch, ob sich nicht noch Wähler nach 18 Uhr in die Schlange gestellt hätten - was nicht zulässig wäre. Sensburg hofft hier auch auf aussagekräftige Angaben der OSZE-Wahlbeobachter, deren Abschlussbericht noch aussteht.

Die Wahlpannen in Berlin, so Sensburg, "könnte auch speziell die Linkspartei betroffen haben" - sie hatte bundesweit mit 4,9 Prozent knapp die 5-Prozent-Hürde verfehlt, darf aber aufgrund des Gewinns dreier Direktmandate eine Fraktion im Bundestag bilden.

An 26. September gab es neben den Bundestags-, Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen auch noch einen Bürgerentscheid. Zugleich fand der Berlin-Marathon statt, behinderte womöglich Menschen bei der Ausübung ihres Wahlrechtes. Deshalb funktionierte auch die Nachlieferung von Wahlzetteln nur schleppend.

Pressekontakt:

Heilbronner Stimme
Hans-Jürgen Deglow
Chefkorrespondent / Berlin
hans-juergen.deglow@stimme.de

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