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Vienna Insurance Group

EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe FN 75687 f ISIN: AT0000908504 1010 Wien, Schottenring 30, Ringturm

EINLADUNG
                                     zu der
                  am Freitag, dem 6. Mai 2011, um 11 Uhr (MESZ)

                            in der Wiener Stadthalle
                   1150 Wien, Hütteldorfer Straße 2F, Halle F

                                 stattfindenden

                        20. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung

|1.   |Vorlage des Konzernabschlusses 2010 samt dem Konzernlagebericht,     |
|     |Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2010 samt dem           |
|     |Lagebericht, dem Bericht des Aufsichtsrates und dem Corporate        |
|     |Governance Bericht.                                                  |
|2.   |Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2010     |
|     |ausgewiesenen Bilanzgewinnes.                                        |
|3.   |Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des          |
|     |Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.                           |
|4.   |Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung der Gesellschaft in |
|     |den §§ 10, 11, 12, 13 und 21 sowie über die Ermächtigung des         |
|     |Vorstandes, im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte bei der WIENER|
|     |STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, FN 333376i, den   |
|     |Änderungen der Satzung dieser Gesellschaft in den §§ 4, 5, 6, 8, 10, |
|     |11, 12, 13, 19 und 21 zuzustimmen.                                   |
|5.   |Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das        |
|     |Geschäftsjahr 2012.                                                  |
|6.   |Wahl in den Aufsichtsrat.                                            |

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 15. April 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft") 1010 Wien, Schottenring 30, auf:

•     Jahresabschluss mit Lagebericht,
•     Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
•     Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010,
•     Corporate Governance Bericht,
•     Vorschlag für die Gewinnverwendung,
•     Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
•     Satzung der  Gesellschaft  unter  Ersichtlichmachung  der  vorgeschlagenen
      Änderungen,
•     Satzung der WIENER  STÄDTISCHE  Versicherung  AG  Vienna  Insurance  Group
      unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
•     Unterlagen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Diese  Unterlagen  sowie  der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  und  das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht  gemäß  §  114  AktG
sind    spätestens    ab    15.    April 2011    auch    im    Internet    unter
www.vig.com/hauptversammlung  zugänglich  und  werden  in  der  Hauptversammlung
aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 15. April 2011 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag.(FH) Sabine Stiller, 1010 Wien, Schottenring 30, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 27. April 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag.(FH) Sabine Stiller, 1010 Wien,

Schottenring 30,    zugeht.    Bei    einem    Vorschlag    zur    Wahl    eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle  der  Begründung  die  Erklärung  der
vorgeschlagenen  Person  gemäß  § 87  Abs. 2  AktG.   Für   den   Nachweis   des
Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei  depotverwahrten

Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und § 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.vig.com/hauptversammlung zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 26. April 2011, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Mai 2011, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

- Per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
      Abteilung VD100, zu Handen Frau  Mag.(FH)  Sabine  Stiller,  1010  Wien,
      Schottenring 30.
    - Per Telefax:    +43 (0) 1 89 00 500-60

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 3. Mai 2011,

24:00 Uhr  (MESZ)  ausschließlich  unter  einer  der  oben  genannten   Adressen
(Postadresse, Faxnummer) zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars  gilt  für
deren  Inhalt  das  nachfolgend  Ausgeführte   sinngemäß   (mit   Ausnahme   der
Depotnummer).

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz  in  einem

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs, • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, • Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 26. April 2011, 24.00 Uhr (MESZ) beziehen.

Im Sinne des § 10a Abs.1 letzter Satz AktG wird die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: VIENNA  INSURANCE  GROUP  AG  Wiener  Versicherung  Gruppe,  Abteilung
VD100, zu Handen Frau Mag.(FH) Sabine Stiller, 1010 Wien, Schottenring 30.
Per Telefax:     +43 (0)1 89 00 500-60

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 5. Mai 2011, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.

STIMMRECHTSVERTRETUNG Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit

einer  direkten  Kontaktaufnahme  mit   Herrn   Dr.Michael   Knap   unter   Tel.
+43 (0)1 8763343 0,    Telefax    +43    (0)1    8763343-49      oder     E-mail 
anlegerschutz@iva.or.at.

Außerdem können die Stimmrechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten im Wege von "EUROVOTE" wahrgenommen werden. Auf der Homepage www.euroshareholders.eu finden sich dazu Instruktionen.

MITTEILUNG GEMÄSS § 262 Abs. 20 AKTIENGESETZ Gemäß § 262 Abs. 20 Aktiengesetz teilen wir unseren Aktionären mit, dass die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) derzeit noch nicht möglich ist. Depotbestätigungen werden bis auf weiteres per Fax unter der Nummer +43 (0) 1 89 00 500-60 entgegengenommen.

ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum gültigen amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wir  ersuchen  Sie,  in  Ihrer  Zeitplanung  die  zu   erwartenden   zahlreichen
Teilnehmer   sowie   die    nunmehr    üblichen    Sicherheitsvorkehrungen    zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Wien, im April 2011 Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30

Alexander Jedlicka
Public Relations, Pressesprecher
Tel.: +43 (0)50 350-21029
Fax: +43 (0)50 350 99-21029
E-Mail: alexander.jedlicka@vig.com

Thomas Schmee
Leitung Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 350-21900
Fax: +43 (0)50 350 99-21900
E-Mail: thomas.schmee@vig.com

Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000908504
WKN: A0ET17
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Prague Stock Exchange / Börse
Wien / Amtlicher Handel

Original-Content von: Vienna Insurance Group, übermittelt durch news aktuell

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