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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Die Apotheke als Unternehmen: Pharmazeutischer Sachverstand steht im Vordergrund

Berlin (ots)

Durch die Gesundheitsreform wurde die Vergütung der
Apotheken weitestgehend vom Arzneimittelpreis abgekoppelt. Diese
Entkoppelung wird von den Apothekern ausdrücklich begrüßt, da sie
ihre heilberufliche Position stärkt. Denn die Beratung als das
zentrale Qualitätsmerkmal der Apotheken wird somit nicht von
finanziellen Erwägungen überlagert. Gleichzeitig sind die einzelnen
Apotheken eigenständige Wirtschaftsunternehmen. Durch besondere
Leistungen wie z.B. einen flächendeckenden Nacht- und
Notdienstbereitschaft unterscheiden sich die Apotheken jedoch von
anderen Einzelhändlern.
Das klassische Tätigkeitsfeld der Apotheker und Apothekerinnen ist
noch immer die öffentliche Apotheke. Etwa 85 Prozent aller
berufstätigen Pharmazeuten arbeiten hier. Auf Grund der
Niederlassungsfreiheit in Deutschland erhält jeder approbierte
Apotheker auf Antrag die behördliche Erlaubnis, eine Apotheke zu
betreiben. Die selbständigen Apotheker nehmen dann zusätzlich zur
beruflichen Verantwortung noch das wirtschaftliche Risiko eines
eigenen Unternehmens auf sich. Denn neben den vorrangigen
pharmazeutischen Tätigkeiten muss ein Apothekenleiter aktive
Betriebswirtschaft betreiben: Buchführung, Rechnungswesen,
Personalführung und Marketing sind nur einige Aufgaben, denen sich
der Unternehmer stellen muss.
Hans-Günter Friese, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände: "Der Apotheker versteht sich in erster
Linie als freier Heilberufler und so will auch die Gesellschaft
diesen Beruf: nämlich unabhängig und damit optimal beraten werden.
Erst in zweiter Hinsicht ist der Apotheker auch Gewerbetreibender und
damit Kaufmann. Natürlich brauchen auch Apotheken ein angemessenes
Vergütungsvolumen, um die zu erbringenden Dienstleistungen
finanzieren zu können. Über das Einkommen der Apotheken entscheidet
das Preisbildungssystem für Arzneimittel, das gesetzlich
vorgeschrieben ist. Nicht der Apotheker entscheidet über die Höhe
seiner Vergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel."
Mit der Gesundheitsreform ist ein kombiniertes Modell von
preisunabhängigen und preisabhängigen Komponenten bei der
Preisbildung verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Kraft
getreten. Je Packung erhalten die Apotheken ein festes Abgabeentgelt
von 8,10 Euro - unabhängig vom Preis des Medikaments. Die
Gesetzlichen Krankenkassen, bei denen immerhin 90 Prozent der
Bevölkerung versichert sind, erhalten einen Rabatt von 2 Euro pro
verschriebenem Medikament zugesprochen. Zusätzlich wird eine geringe
preisabhängige Komponente von 3 Prozent auf den
Apothekeneinkaufspreis aufgeschlagen.
Bei der Arzneimittelversorgung steht also nach der
Gesundheitsreform der pharmazeutische Sachverstand noch viel stärker
als bisher im Vordergrund. Für ein Schlafmittel zum Preis von 12
Euro, das bei falscher Anwendung zur Abhängigkeit führen kann, ist
eben der gleiche Beratungsaufwand von Nöten wie für ein
blutdrucksenkendes Mittel zum Preis von 200 Euro.

Pressekontakt:

Elmar Esser
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 400 04-131
Fax: 030. 400 04-133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de

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