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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Europäischer Gerichtshof
Versandhandel mit Arzneimitteln bleibt umstritten
Keine Vorentscheidung durch Schlussantrag der Generalanwältin

Berlin (ots)

Der Schlussantrag der Generalanwältin beim
Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christine Stix-Hackel, ist kein
Urteil, sondern lediglich ein Vorschlag für die noch zu treffende
Entscheidung des EuGH. Über diesen werden die 15 Richter aus allen
Mitgliedsstaaten der EU zu befinden haben. Entgegen der bisherigen
Rechtsprechung des EuGH schlägt die Generalanwältin vor, die vom
EG-Vertrag geschützte Warenverkehrsfreiheit auch dann als betroffen
anzusehen, wenn anderenfalls der Marktzutritt für ausländische
Anbieter erheblich erschwert würde. Dies sieht der EuGH bislang
anders. Bleiben die europäischen Richter bei ihrer bisherigen
Rechtssprechung, bleibt auch der Versandhandel mit Arzneimitteln in
Deutschland verboten. Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des
Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gab der Hoffnung Ausdruck, dass
der EuGH dem optimalen Schutz der Arzneimittelsicherheit den Vorrang
geben wird. "Uns liegen bereits heute zahlreiche Fälle vor, in denen
der Versandhandel erschreckende Vorfälle produziert hat. So wurden
Empfänger von Paketen vertauscht, Medikamente wurden gar nicht
geliefert oder aber komplett falsch beliefert." betonte Keller.
"Versandhandel hat gezeigt, dass er die Arzneimittelsicherheit,
die in Deutschland nach der Contergan Katastrophe einen besonderen
Stellenwert hat, nicht erfüllen kann." Gerade in letzter Zeit seien
vermehrt Arzneimittelfälschungen auch auf den deutschen Markt
gelangt. Einfallstor hierfür seien insbesondere Länder gewesen, in
denen der Versandhandel mit Arzneimitteln zugelassen ist. Keller
hierzu: "Die Meinung der Generalanwältin, Versandhandel ließe sich
auf in Deutschland zugelassene Medikamente beschränken, mag nach der
reinen juristischen Lehre gangbar sein. Die Realität des Lebens
spricht dem aber massiv entgegen. Ich hoffe, dass der Europäische
Gerichtshof diese Realität in seinem Urteil berücksichtigen wird."
Unabhängig vom Urteilspruch des Europäischen Gerichtshof kündigte
Keller eine Aufklärungskampagne an. "Wir werden der Bevölkerung klar
machen, was sie verliert, wenn diese Maßnahme des Patientenschutzes
fällt. Bei der bislang größten Unterschriftenaktion der deutschen
Geschichte haben sich im vergangenen Jahr 7,7 Millionen Menschen
gegen die Einführung eines Versandhandels ausgesprochen. Dieses Votum
betrachten wir als politischen Auftrag!"

Pressekontakt:

ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstr. 49/50
10117 Berlin
Tel.: 030. 400 04-131, Fax: -133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de
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