Alle Storys
Folgen
Keine Story von ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände mehr verpassen.

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Neue Rabattarzneimittel für Millionen Patienten

Berlin (ots)

Millionen gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen sich auf neue Arzneimittel einstellen, wenn sie ihre Rezepte wie immer in der Apotheke einlösen. Bei vielen Krankenkassen treten zu Beginn des Jahres 2013 neue Rabattverträge in Kraft. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Da die Rabattverträge kassenspezifisch sind, betrifft die Umstellung der Medikation nur deren jeweilige Versicherte. In ihrer Apotheke können sich alle Patienten schnell und kompetent informieren.

"Bei den Rabattarzneimitteln müssen Millionen Patienten im Laufe der Jahre immer wieder umgestellt werden", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Gerade bei chronisch kranken Menschen, die ihre Medikamente genau kennen, führt das zur Verunsicherung. Nur mit pharmazeutischer Kompetenz und großem persönlichen Engagement gelingt es den Apothekern, das Vertrauen der Patienten in ihre Medikation wieder herzustellen. Die Patienteninteressen müssen immer, etwa bei der Lieferfähigkeit, absolute Priorität haben."

Seit 1. Januar 2013 gelten folgende Rabattverträge: Die IKK Classic (2,6 Millionen Mitglieder laut eigenen Angaben) hat Zuschläge über etwa 150 Wirkstoffe erteilt. Für rund 80 (Betriebs-) Krankenkassen mit mehr als 8 Millionen Versicherten (eigene Angaben) wurden Verträge über mehr als 40 Wirkstoffe abgeschlossen. Rabattverträge mit mehr als 20 Wirkstoffen hat der AOK-Verbund (24 Millionen Versicherte laut eigenen Angaben) geschlossen.

Zum 1. Februar 2013 werden mehr als 40 Betriebs- und Innungskrankenkassen ihre rund 8 Millionen Versicherte (eigene Angaben) mit neuen Rabattarzneimitteln für mehr als 150 Wirkstoffe versorgen. Ebenfalls zum 1. Februar hat die Techniker Krankenkasse (8,2 Millionen Versicherte laut eigenen Angaben) Rabattverträge für mehr als 20 Wirkstoffe abgeschlossen. Die Rabattverträge haben üblicherweise eine Laufzeit von 2 Jahren.

Zum Hintergrund: Bei einem Rabattvertrag sagt ein Pharmahersteller einer Krankenkasse zu, einen Rabatt auf den bundeseinheitlichen Apothekenverkaufspreis zu gewähren. Verschreibt ein Arzt einen Wirkstoff oder erlaubt den Austausch, ist die Apotheke verpflichtet, das von der jeweiligen Kasse vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben - bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke, gleicher oder als austauschbar festgesetzter Darreichungsform, identischer Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax.: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Weitere Storys: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
  • 03.01.2013 – 11:14

    Nationale Versorgungsleitlinie Diabetes integriert Apotheker

    Berlin (ots) - Diabetologisch qualifizierte Apotheker sind in die neue 'Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Diabetes - Strukturierte Schulungsprogramme' eingebunden. NVL sind evidenzbasierte Entscheidungshilfen für die strukturierte medizinische Versorgung. "Die Apotheker unterstützen die ärztliche Therapie und Schulung seit langem und sind neben dem Arzt wichtige Ansprechpartner für Patienten", sagt Friedemann ...

  • 02.01.2013 – 13:49

    Neue Führungsspitze der Apothekerschaft im Amt

    Berlin (ots) - Seit Jahresbeginn hat die Apothekerschaft eine neue Führungsspitze. Sie wurde Ende vergangenen Jahres von den Mitgliederversammlungen für vier Jahre gewählt. Neuer Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist Friedemann Schmidt. Zum Vizepräsidenten wurde Mathias Arnold gewählt. Die Vertreterin der angestellten Apotheker in der ABDA-Spitze bleibt Karin Graf. Die ...

  • 27.12.2012 – 10:29

    Neue Zuzahlungsbefreiungen für 2013 erforderlich

    Berlin (ots) - Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für das Jahr 2013 informieren. Die aktuellen Bescheinigungen für 2012 verlieren mit Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen im Auftrag der Kassen ...