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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Wieder mehr zuzahlungsbefreite Arzneimittel
Patienten können sich bei Rezepteinlösung in Apotheken informieren

Berlin (ots)

30. Juni 2008 - Gute Nachrichten für
GKV-Versicherte: Die Zahl zuzahlungsbefreiter Arzneimittel steigt. 
Darauf weist die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
hin und empfiehlt zugleich allen Patienten, bei der Rezepteinlösung 
gezielt danach zu fragen. Ab 1. Juli sind 8.979 Medikamente laut ABDA
von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Im Vormonat war die Zahl 
abrupt von 12.972 auf 8.539 Packungen gesunken. In Deutschland sind 
Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der 
Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten.
Die gesetzlichen Krankenkassen hatten die so genannten Festbeträge
für 59 Arzneimittelgruppen zum 1. Juni 2008 abgesenkt. Festbeträge 
sind Erstattungshöchstbeträge, die für Arzneimittel mit identischen 
oder vergleichbaren Wirkstoffen und Wirkungen festgesetzt werden. 
Arzneimittel können von den Krankenkassen dann von der Zuzahlung 
befreit werden, wenn ihr Preis um 30 Prozent niedriger ist als der 
jeweilige Festbetrag. Eine aktuelle Liste aller zuzahlungsbefreiten 
Arzneimittel ist unter www.aponet.de zu finden.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 
Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5
Euro sein, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Neben der gesetzlichen 
Zuzahlung fallen zuweilen noch Mehrkosten an, die von den 
Krankenkassen nicht übernommen werden. Falls beispielsweise ein 
Medikament mehr kostet als der Festbetrag, so muss der Patient diese 
Differenz selbst übernehmen.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 40004-137, Fax: -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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