Alle Storys
Folgen
Keine Story von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH mehr verpassen.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Kleiner Geldregen am Jahresende - Das Weihnachtsgeld ist allerdings auch steuerpflichtig

3 Audios

  • 231113_BmE_Weihnachtsgeld.mp3
    MP3 - 1,6 MB - 01:44
    Download
  • 231113_OTP_Weihnachtsgeld.mp3
    MP3 - 1,6 MB - 01:44
    Download
  • 231113_Umfrage_Weihnachtsgeld.mp3
    MP3 - 398 kB - 00:25
    Download

Ein Dokument

Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Das Jahr neigt sich dem Ende zu und für manche bedeutet das: Es gibt jetzt nochmal einen kleinen Geldregen. Vorausgesetzt natürlich, der Arbeitgeber zahlt auch ein Weihnachtsgeld. Denn die vorweihnachtliche Sonderzahlung ist eine freiwillige Leistung. Und die muss übrigens auch versteuert werden. Doch es gibt da einen kleinen Trick. Mein Kollege Mario Hattwig berichtet.

Sprecher: Die Höhe des Weihnachtsgeldes, liegt in den Händen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sagt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 16 Sek.): "Manche Menschen bekommen die Hälfte ihres Monatsgehalts als Weihnachtsgeld, andere sogar ein volles Monatsgehalt. Und wer Weihnachtsgeld bekommt, freut sich natürlich - aber: Sämtliche Geldleistungen des Arbeitgebers, also Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen oder ähnliches, sind steuerpflichtig."

Sprecher: So eine Sonderzahlung treibt damit aber auch den Steuersatz in die Höhe.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 20 Sek.): "Durch das einmalig höhere Monatsgehalt, also wenn Gehalt und Weihnachtsgeld gemeinsam überwiesen werden, steigt auch Ihr Steuersatz. Das bedeutet, dass Sie in diesem Monat mit höheren Abzügen bei zum Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer rechnen müssen. Und unterm Strich bleibt Ihnen weniger Netto vom Weihnachtsgeld übrig."

Sprecher: Schade um das schöne Geld. Doch die gute Nachricht ist:

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 22 Sek.): "Wer in einem Monat zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, kann sich einen Teil des Geldes wieder zurückholen. Die Voraussetzung dafür ist, dass man eine Steuererklärung abgibt und die lohnt sich in vielen Fällen nicht nur wegen des Weihnachtsgeldes. Wer in einem Jahr die Handwerker im Haus hatte, hohe Kosten im Zusammenhang mit dem Beruf oder vielleicht hohe Krankheitskosten, der kann viele dieser Ausgaben in der Steuererklärung angeben."

Sprecher: Am besten also gleich mal checken, ob es sich diesmal nicht doch lohnt, die Steuererklärung abzugeben.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 20 Sek.): "Wer Hilfe bei solchen oder anderen Einkommensteuerthemen braucht, kann sich gerne an uns, die VLH, wenden. Mehr Infos finden Sie auf unseren Webseiten unter vlh.de. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung - einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin bzw. dem Berater einen Termin ausmachen."

Abmoderationsvorschlag: Weihnachtsgeld ist schon etwas Tolles - vor allem, wenn man sich einen Teil der steuerlichen Abzüge im nächsten Jahr vom Fiskus wieder zurückholen kann. Mehr Tipps dazu und zu vielen weiteren Themen rund um die Steuererklärung bekommen Sie vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe und unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Weitere Storys: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH