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Urhebervertragsgesetz: Anlassloser Auskunftsanspruch schadet der Presse
BDZV und VDZ werden Verfassungsmäßigkeit des Verbandsklagerechts und Europarechtswidrigkeit von Vergütungsregeln prüfen lassen

Berlin (ots)

Trotz eindringlicher Warnungen vor den Folgekosten hat sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für die Einführung eines anlasslosen Auskunftsanspruchs der Journalisten gegenüber ihrem Verlag entschieden. "Dieser jährliche Auskunftsanspruch nutzt niemandem. Er schafft erhebliche Bürokratiekosten, die zulasten der Redaktionsetats gehen werden", warnten die Verlegerverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Ausreichende Auskunftsrechte bestünden bereits nach bisheriger Rechtslage.

Die Verlegerorganisationen kritisieren weiter, dass die Beschlussempfehlung an dem umstrittenen Verbandsklagerecht festhält. "Wir hatten im Vorfeld unsere verfassungsrechtlichen Bedenken vorgetragen", erläutert der Hauptgeschäftsführer des VDZ, Stephan Scherzer. Die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit gewährleiste eben auch, sich Kollektivnormen entziehen zu können, ohne die Koalition verlassen zu müssen. Das Verbandsklagerecht berücksichtige dies nicht, wenn es Journalistengewerkschaften und konkurrierenden Verlagen das Recht einräume, einen Mitgliedsverlag wegen jeder Abweichung von der Vergütungsregel abzumahnen.

"Mit der Gesetzesänderung muss auch die Frage nach der Europarechtswidrigkeit der gemeinsamen Vergütungsregeln gestellt werden", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Die Vergütungsregeln seien eine Preisabsprache, die möglicherweise gegen europäisches Kartellrecht verstoße.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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