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Haufe aktuell: Kündigung kann wegen Verstoß gegen das AGG unwirksam sein - erstes Urteil liegt vor

Freiburg (ots)

In einer der komplexesten Fragen rund um das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt eine erste 
gerichtliche Entscheidung vor: Das Arbeitsgericht Osnabrück hat eine 
betriebsbedingte Kündigung für unwirksam erklärt, da der Arbeitgeber 
bei der Sozialauswahl durch Altersdiskriminierung gegen das AGG 
verstoßen haben soll.
Eine ausführliche Kommentierung des Urteils und sich daraus 
ergebende Handlungsempfehlungen stehen unter www.personal-office.de

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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