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Haufe aktuell: Der Praxiskommentar "Die neue Arbeitsstättenverordnung" erläutert die neuen Gestaltungsspielräume und den aktuellen Handlungsbedarf für Unternehmen

Freiburg (ots)

Vor wenigen Wochen ist die zwischen
Bundesregierung und Bundesrat lange Zeit umstrittene neue
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft getreten. Ziel der
Neufassung der ArbStättV ist die Modernisierung und Flexibilisierung
des Arbeitsstättenrechts. An die Stelle der von vielen Unternehmen
beklagten starren Vorgaben treten allgemein formulierte
Anforderungen. Sie sollen den Betrieben Spielräume für an die
jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten angepasste
Arbeitsschutzmaßnahmen eröffnen.
Dieser Gewinn von Freiheit geht jedoch mit einem Verlust an
Rechtssicherheit einher, denn konkrete Angaben fehlen oft in der
Verordnung. Bisher war beispielsweise genau festgeschrieben, wie groß
und wie hoch ein Arbeitsraum sein muss und welcher Mindestluftraum
für jeden Arbeitnehmer benötigt wird. An die Stelle dieser konkreten
Forderungen sind nun weiche Vorgaben getreten, z.B. nach
"ausreichender" Höhe und Größe. Damit stellt sich für alle Betreiber
von Arbeitsstätten die Frage, ob ihre Arbeitsstätten noch der neuen
Rechtslage entsprechen oder Handlungsbedarf besteht. Besonders
drängend ist dies angesichts der Tatsache, dass die
Arbeitsstätten-Richtlinien vorerst weiterhin gültig sind und die
bereits angekündigten Technischen Regeln auf sich warten lassen.
Hier bietet der neu erschienene Praxiskommentar "Die neue
Arbeitsstättenverordnung" von Prof. Dr. Jürgen Taeger, Edgar Rose und
Kirstin Wehmeier kompetente und praxisnahe Hilfe. Die Autoren klopfen
sämtliche Vorgaben in den acht Paragraphen und im umfangreichen
Anhang der neu gefassten Verordnung gründlich darauf ab, an welchen
Stellen sich die Pflichten der Unternehmen verändert haben oder neue
Pflichten entstanden sind. Darauf aufbauend zeigen sie, wo konkret
gehandelt werden muss oder sich im umgekehrten Fall neue
Gestaltungsspielräume eröffnen. Als besonders interessant erweist
sich in diesem Zusammenhang die Umkehr der Beweislast: Nicht mehr das
Unternehmen muss die Wirksamkeit seiner Arbeitsschutzmaßnahmen
beweisen, sondern die Gewerbeaufsicht deren Unwirksamkeit.
Insgesamt 14 Checklisten ermöglichen die schnelle Überprüfung von
Arbeitsstätten im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem neuen
Recht. Ergänzt wird der Praxiskommentar um den  Volltext der neuen
Verordnung und eine Gegenüberstellung alte/neue Verordnung.
Prof. Dr. Jürgen Taeger, Edgar Rose, Kirstin Wehmeier
Die neue Arbeitsstättenverordnung
Reihe "Haufe aktuell"
Bestell-Nr. 04318-0001  EUR 39,80
ISBN 3-448-05941-2
Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten
bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tanja Eckenstein
Tel. 0761-3683-964, Fax -105
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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