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Länger arbeiten kann Rente kürzen: nicht jeder Beitragsmonat erhöht die Rente

Freiburg (ots)

Die Formel, dass sich die Rente mit jedem
Beitragsmonat erhöht, kann im Einzelfall durch eine rentenrechtliche
Kuriosität auf den Kopf gestellt werden. Es gibt tatsächlich Fälle,
bei denen ein Monat, der länger gearbeitet wird, die Rente
verringert.
Für jeden Monat einer vorgezogenen Rente wird ein anderer
Rentenbetrag errechnet. Die Rente, so konzipiert das Gesetz dies in
einem linear aufgebauten Abschlagssystem, steigt proportional an, bis
sie im letzten Monat vor dem 65sten Lebensjahr nur noch 0,3 Prozent
unter der Vollrente liegt.
Es kann aber passieren, dass die Rente plötzlich einen Knick nach
unten macht und der Zahlbetrag sinkt. Dies ist kein Fehler bei der
Berechnung der Rente, wie der Rentenfachmann und Autor der Haufe
Mediengruppe, Johann F. Niemeyer, bestätigt. Es handelt sich hier um
eine rentenrechtliche Besonderheit. "Das klingt zwar unverständlich,
ist aber in der Systematik des geltenden Rentenrechts so vorgesehen.
Bis zu einem bestimmten Grad gibt es für Versicherte bestimmte
Zusatzpunkte, gewissermaßen als "Sozialbonus" für Zeiten, in denen
Versicherte nur wenig verdient haben. Geregelt ist dies in den
Vorschriften über die so genannte Rentenberechnung nach
Mindesteinkommen. Ab einem bestimmten zusätzlichen Beitragsmonat
können diese Voraussetzungen wegfallen, der oder die Versicherte
fällt in die Normalberechnung zurück", erläutert Niemeyer.
Auf einmal hat der Versicherte weniger Rente als bei einem um
einen Monat früheren Rentenantritt. Betroffene haben die Möglichkeit,
entweder im Monat bevor der "Rentenknick" zum Tragen kommt, in Rente
zu gehen oder noch so lange zu arbeiten, bis sie den "Verlust" wieder
aufgeholt haben. Das kann im Einzelfall bis zu 18 Monate dauern. Der
Rentenantritt sollte also genau überlegt sein, um unangenehme
Überraschungen zu vermeiden.
Ob dies so gewollt ist oder vom Gesetzgeber einfach übersehen
wurde - Fakt ist, dass alle Personen in die Rentenfalle tappen
können, weil sie gar nichts von diesem Kuriosum wissen.
Die Haufe Mediengruppe rät Betroffenen, sich rechtzeitig über die
Entwicklung ihrer Altersrente mit den zu erwartenden Zahlbeträgen zu
informieren. So lässt sie beispielsweise mit der
Rentenberechnungssoftware "Meine Rente" der Haufe Mediengruppe die zu
erwartende Rente zuverlässig und exakt für die einzelnen Monate
zwischen dem frühestmöglichen Beginn und einem Rentenaufschub bis zum
66. Lebensjahr ausrechnen. Die integrierte grafische Rentenauswertung
zeigt nach Eingabe des Versicherungsverlaufs sofort, ob und ggf. ab
wann der "Rentenknick" droht.
Ein ausführlicher Bericht zum Thema Rentenknick inkl. grafischer
Darstellung der Berechnung ist in der neuesten Ausgabe des
PERSONALmagazins der Haufe Mediengruppe erschienen.

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexandra Temme
Hindenburgstraße 64,
79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940, Fax -105
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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