Alle Storys
Folgen
Keine Story von Stadlauer Malzfabrik AG mehr verpassen.

Stadlauer Malzfabrik AG

EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG
Einladung zur Hauptversammlung

--------------------------------------------------------------------------------
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft

1220 Wien, Smolagasse 1
                         Wertpapier-Kenn-Nummer: 079 730

E I N L A D U N G

zu der am Montag, 26. Juli 2010, 10 Uhr, im Schulungszentrum der Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden

91. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft

Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 12. 2009, des Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2009 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 5. Wahl in den Aufsichtsrat 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 7. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009)

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 5. Juli 2010 bei der Gesellschaft oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen.

Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 5. Juli 2010, und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 15. Juli 2010, von jedem Aktionär in Textform auch per E-Mail oder Telefax gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden.

Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 16. Juli 2010. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. Der Nachweis muss der Gesellschaft schriftlich bis

längstens 16. Juli 2010 an einer der nachgenannten Adressen (Post:  1220  Wien,
Smolagasse 1, E-Mail:  hauptversammlung2010@stamag.at, Telefax: +43 1  28808/19)
zugehen. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß           §  10a  AktG
wird verwiesen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und die selben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls ausreichend.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 23. Juli 2010, 12 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse 1), per Telefax (+43 1 28808/19) oder per E-Mail (hauptversammlung2010@stamag.at) übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.malzfabrik-ag.at(Investor   Relations)   abrufbar.   Die    vorstehenden
Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht  gelten  sinngemäß  auch  für  den
Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gemäß § 262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt. Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Wien, im Juni 2010 Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Rückfragehinweis:

Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
mailto:office@stamag.at

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000797303
WKN:
Index: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr

Original-Content von: Stadlauer Malzfabrik AG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Stadlauer Malzfabrik AG
Weitere Storys: Stadlauer Malzfabrik AG