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Kölner Stadt-Anzeiger: Staatsrechtler: Fahrlässige Tötung nicht ehrenrührig

Köln (ots)

Sollte Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus
(CDU) wegen fahrlässiger Tötung zu der in Österreich möglichen 
Höchststrafe von einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt werden, 
müsste er sein Amt abgeben. Darauf hat der Berliner Staatsrechtler 
Ulrich Battis gegen-über dem "Kölner Stadt-Anzeiger" 
(Mittwoch-Ausgabe) hingewiesen. "Ab einem Jahr Freiheitsstrafe 
verliert ein Beamter seine Bezüge", sagte Battis der Zeitung. Auch 
wenn Althaus kein Beamter sei, könne man diesen "Maßstab vergleichend
heranziehen". Der Rechtsprofessor von der Berliner 
Humboldt-Universität fügte allerdings hinzu, ein solches Strafmaß 
"steht hier nicht zur Debatte. Das wird eine Bewährungsstrafe geben, 
vielleicht auch nur eine Geldstrafe." Er fuhr fort: "Natürlich kann 
jemand wegen fahrlässiger Tötung im Amt bleiben. Was Althaus gemacht 
hat, zieht seine politischen Fähigkeiten ja nicht in Zweifel. Und 
ehrenrührig ist es auch nicht. Das kann jedem passieren."

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