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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Sterbehilfe

Bielefeld (ots)

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat im Bundeskabinett mit der Stimme der Kanzlerin eine weitgehende Freigabe der Sterbehilfe in Deutschland auf den Weg gebracht. Nur der Bundestag kann das jetzt noch stoppen - sofern er das überhaupt will. Was bislang eine Grauzone war, soll künftig grundsätzlich straffrei sein. Das zur Abstimmung stehende »Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung« stellt riesige Spielräume straffrei. Solange nicht ein professioneller Sterbehelfer eine Rechnung schreibt, ist alles andere möglich. Jede Form der Sterbehilfe, die sich gebührenfrei in Stiftungen, Vereinen oder dubiosen Freundeskreisen organisiert, wird legal. Deutschland wäre nach den Anfängen in der Schweiz und in den Niederlanden das erste große Land, das die Liberalisierung einführt. Ansonsten ist beinahe weltweit jede Form der Mitwirkung am Suizid aus guten Gründen verboten. In Fragen von Leben und Tod kann es keine Kompromisse geben. Und dennoch geschieht genau dies bei uns immer wieder. Ob Abtreibung aus sozialer Not seit 1993, Tötung Behinderter im Mutterleib bis kurz vor der Geburt, Präimplantationsdiagnostik oder jetzt Sterbehilfe: Stets schlägt sich die Unentschiedenheit der Gesellschaft auch in deren Rechtspraxis nieder. Denn: Tatsächlich gibt es auch in Deutschland breite Kreise, die zumindest in der theoretischen Debatte das Recht fordern, aus dem Leben scheiden zu dürfen, wann und wie sie es wollen. Mehr noch: Artikel 1 »Die Würde des Menschen ist unantastbar« nehmen die Befürworter einer liberalen Regelung genauso in Anspruch wie deren Gegner. Selbstbestimmung, die die Heutigen mehr denn je für sich verlangen, spielt dabei die entscheidende Rolle. Wen wundert das, wenn das 'Ich' immer mehr über des 'Wir' rückt? Das Recht, seinem Leben ein Ende setzen zu lassen, gilt dem vermeintlich modernen Menschen als einklagbarer Teil seiner Würde. Dem zu widerstehen, braucht es ein starkes traditionelles Werteverständnis. Aber wo gibt es das noch? In den christlichen Kirchen ist diese Position klar. In der Partei mit dem C im Namen dagegen schon nicht mehr. Denn selbst die Union ist nur ein Abbild eines in diesen Fragen verunsicherten Bürgertums. Ein Reihe von Unionsabgeordneten hofft noch auf Nachbesserungen. Die in der CDU relativ einflusslosen Christdemokraten für das Leben verlangen dagegen einen gänzlich anders gestrickten Gesetzentwurf. Allein die Tatsache, dass der neue Paragraf 217 beinahe ohne Debatte durchgewunken worden wäre, gäbe es nicht die jüngsten Warnungen der Lebensschützer, spricht schon Bände. Deshalb scheint schon jetzt klar, wie die Entscheidung des Bundestages am 31. Januar ausfallen wird.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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